Im Büro am Rechner. Bild: jackfrog / stock.adobe.com
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Archivbeitrag | Newsletter 2019Arbeitszeugnisse mittels Online-Tool erstellen

Jeder Beschäftigte hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber trifft darin Aussagen zu Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit und schätzt die Leistungen sowie Verhalten des Arbeitnehmers ein. Mit dem Zeugnis können sich künftige Arbeitgeber, ergänzend zu den Informationen aus dem Lebenslauf, ein Bild davon machen, ob ein Bewerber zum Unternehmen passt.
 

Zeugnis = Urkunde über das Dienstverhältnis

Auch die Erarbeitung von Zwischenzeugnissen ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen für Chefs und Personaler auf der Agenda – etwa wenn der Mitarbeiter einen neuen Vorgesetzten bekommt, in eine andere Abteilung wechselt oder wenn sich ein Arbeitgeber aus einem befristeten Arbeitsverhältnis bewerben möchte.
 

Welche Formulierung ist die richtige?

Die Erstellung von Arbeitszeugnissen ist besonders in kleinen Betrieben, die über keine Personalabteilung verfügen, mitunter eine zeitintensive Herausforderung. Schließlich hat die Rechtsprechung festgelegt, dass Arbeitszeugnisse einerseits wahr sein müssen, andererseits aber auch stets wohlwollend für den Arbeitnehmer zu formulieren sind, selbst wenn dessen Leistungen schlecht waren. Dadurch ist ein Code entstanden in dem Zeugnisse verfasst werden.

Nur wer sich mit den Formulierungen auskennt, kann nachfolgenden Chefs einen wahrheitsgemäßen Eindruck des Arbeitgebers vermitteln und kann sich auch sicher sein, dass er Top-Leuten, die den Betrieb verlassen, nicht mit einer unsauberen Formulierung unabsichtlich Steine in den Karriereweg legt.
 

Online-Generator spart Zeit und Nerven

Für Unternehmer, die schnell und unkompliziert Arbeitszeugnisse erstellen möchten, bietet die Webseite www.handwerk-magazin.de einen Generator für Arbeitszeugnisse. Mit wenigen Einstellungen lassen sich passende Formulierungen zusammenklicken, die sich in der Summe hervorragend als Vorlage für jeden Handwerkbetrieb eignen. Außerdem können auch Angestellte anhand der Standardbausteine einen Eindruck davon bekommen, welche Benotung ihr vorheriger Chef vorgenommen hat.

Mehr Informationen

 www.handwerk-magazin.de
Muster-Arbeitszeugnisse mit dem Zeugnisgenerator der Fachpublikation "handwerk magazin" selbst erstellen
 

Jeder Arbeitnehmer im Handwerk hat das Recht dazu nach § 109 der Gewerbeordnung (GewO) von seinem Arbeitgeber ein ordentliches, schriftliches Arbeitszeugnis ausgestellt zu bekommen. Dieses darf den Arbeitnehmer nicht schlecht darstellen, sondern muss vollständig und verständlich sein sowie wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert werden.