Annahme der Revision der Entsenderichtlinie durch das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament hat am 29. Mai 2018 über die überarbeitete Entsenderichtlinie endgültig abgestimmt. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen, und müssen sie bis zum Ende dieses Zeitraums Mitte 2020 in Kraft setzen.

Die überarbeitete Entsenderichtlinie führt im alten Artikel 3 einen neuen Absatz ein, der die Entsendedauer bestimmt. Die Entsendung kann demnach nur noch bis zu zwölf Monate dauern. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich (die maximale Entsendedauer beträgt somit 18 Monate), wenn der Dienstleistungserbringer es ausreichend begründet. Hinzu kommt, dass die entsandten Arbeitnehmer vom ersten Tag an die gleichen Tariflöhne wie ihre einheimischen Kollegen bekommen sollen, einschließlich Zulagen wie ein dreizehntes Monatsgehalt oder Schlechtwetter-Zuschläge.

2016 wurden in der Europäischen Union rund 2,3 Millionen Arbeitnehmer in andere Staaten entsandt. Zwischen 2010 und 2016 stieg ihre Zahl um 69 Prozent. Deutschland liegt nach Polen auf Platz zwei mit immerhin 260.068 Arbeitnehmern, die in das europäische Auslands entsandt werden. Die meisten Arbeitnehmer werden aus Polen in die Nachbarländer entsandt (513.972 entsandte Arbeitnehmer in 2016). Deutschland, Frankreich und Belgien sind die Länder, in die die meisten Arbeitnehmer entsandt werden.

Quelle: Europäisches Parlament

Marco Kitzing

Antje Barthauer

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