Anerkennung öffentlicher Urkunden in der EU wird leichter

Kostspielige bürokratische Stempel für die Beglaubigung von Geburts- und Heiratsurkunden, die anderen EU-Ländern ausgestellt werden, sollen bald der Vergangenheit angehören.

Die Europäische Kommission hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem sie veraltete Verwaltungsvorschriften für die Beglaubigung öffentlicher Urkunden abschaffen und damit den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen drastisch reduzieren möchte.

Mehrsprachige Formulare statt nationale Urkunden

Geplant ist unter anderem die Einführung mehrsprachiger Formulare in allen EU-Amtssprachen, die anstelle nationaler öffentlicher Urkunden unter denselben Bedingungen wie nationale Urkunden beantragt werden können. Damit könnten Übersetzungskosten eingespart werden.

Damit die vorgeschlagene Verordnung in Kraft treten kann, muss sie nun vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen werden. Daraufhin wird die Verordnung unmittelbar in Deutschland sowie den anderen EU-Mitgliedstaaten gelten. Eine Umsetzung ins nationale Recht ist nicht nötig.

Ausführliche Informationen bietet die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland.