Anerkennung für die Leistungen der Gesundheitshandwerke
Handwerkskammer zu Leipzig

Anerkennung für die Leistungen der Gesundheitshandwerke

Gespräch mit Sozialministerin Christine Clauß

4. Dezember 2013 | Im Leipziger Haus des Handwerks fand heute (4. Dezember) ein Gespräch der sächsischen Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Christine Clauß und Vertretern der Gesundheitshandwerke statt. "Die Handwerke sind eine wichtige Säule in unserem Gesundheitssystem. Sie tragen mit ihren Leistungen wesentlich zur Erhaltung der Vitalität Leistungsfähigkeit der Menschen bei. Aufgrund der demografischen Entwicklung wachsen die Anforderungen an alle Leistungserbringer aber auch an die Politik, die die Rahmenbedingungen verantwortet", begründet die Ministerin die Gesprächsrunde.

"Für uns ist es ganz wichtig, dass wir mit der Ministerin ins Gespräch kommen. Die Handwerkskammer unterstützt uns dabei, dass wir gebündelt mit einer Stimme sprechen können und somit auch Gehör erhalten", schätzt der Leipziger Augenoptikermeister und Präsident des Zentralverbandes der Augenoptiker Thomas Truckenbrod ein.

Gesundheitshandwerker müssen auskömmliche Entgelte für ihre Leistungen erhalten. Die Krankenkassen dürfen nicht auf Kosten der Handwerker und letztlich der Patienten sparen", begründet Kammerpräsident Ralf Scheler das Engagement. "Wir dürfen nicht vergessen, dass wir Gesundheitshandwerker auch eine Verpflichtung haben, in der Fläche für die Menschen da zu sein. Es ist älteren Patienten nicht zuzumuten, lange Wege zurück zu legen, um beispielsweise ein Hörgerät anzupassen", verdeutlichte die Vizechefin der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker Gabriele Gromke. "Unser dringlichstes Problem ist der billige Auslandszahnersatz und die unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen gegenüber ausländischen Laboratorien. Es kann nicht sein, dass diese Produkte auch noch von deutschen Krankenkassen weiterempfohlen und bezuschusst werden," erklärte Obermeister der Zahntechniker-Innung Dresden-Leipzig Achim Schubert.

Die Festbetragsregelung für Hilfsmittel ist für die Orthopädieschuhmacher ein ganz wichtiger Punkt, unterstreicht Uwe Branscheidt, Innungsobermeister der Landesinnung. Sachsen: "Um die Versorgung auch zukünftig sicherstellen zu können, benötigen wir realistisch kalkulierte Festbeträge für Hilfsmittel. Der Gesetzgeber muss dabei auch berücksichtigen, dass umfangreiche Anpassungsleistungen durch Fachpersonal vorgenommen werden müssen." Die Orthopädietechniker machen auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam: "Im Gemeinsamen Bundesausschuss sind die Gesundheitshandwerke im Gegensatz zu Ärzten oder Krankenkassen bisher nicht vertreten. Hier benötigen wir unbedingt ein Mitspracherecht", schätzt Albin Mayer, Obermeister der Innung für Orthopädie-Technik Sachsen und Thüringen, ein. Künftig soll es ein jährliches Treffen der Verbandsvertreter mit der Staatsministerin geben.

Pressemitteilung vom 4. Dezember 2013

Marco Kitzing

Anett Fritzsche

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