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Ärztliche und gewerbliche Tätigkeit müssen getrennt bleiben

8. Mai 1999 | Probleme mit der Sehfähigkeit der Augen, der Weg führt zum Augenarzt. Diagnose: sie brauchen eine Sehhilfe. Der Facharzt bietet dem Patienten Brillengläser und Kontaktlinsen zum Kauf an. Das Hörgerät kann der Patient nach der Untersuchung beim HNO-Arzt sofort kaufen, der Facharzt für Orthopädie versorgt seine Patienten unmittelbar mit Bandagen, Einlagen und Kompressionsstrümpfen.

Was auf den ersten Blick nach perfekter Dienstleistung aussieht, birgt für den Verbraucher mehrere Risiken und letztlich für die Gesellschaft höhere Kosten. "Eine Brille besteht immer aus Gläsern und Fassung, beides beeinflusst sich gegenseitig. Die Justierung der Gläser auf die entsprechende Fassung ist deshalb Aufgabe des Augenoptikers, um den Augen des Patienten tatsächlich zu entsprechen", erläutert der Obermeister der Leipziger Augenoptikerinnung Rudolf Jahn die Problematik.

"Wird die Abnahme der Maße für die Kontaktlinsen vom Arzt in die Behandlungskosten einbezogen, wird die Krankenkasse artfremd belastet." Qualitätsvorzüge der unterschiedlichen Anbieter kann der Kunde nur schwer vergleichen, wenn der behandelnde Arzt nur einen Lieferanten hat. Beim Högeräteakustiker beispielsweise kann der Kunde unter bis zu 500 Geräten auswählen und wird dabei von dem Fachmann beraten, der auch die handwerkliche Leistung erbringt.

"Wir sind durchaus bereit, uns dem Wettbewerb zu stellen, doch die Bedingungen müssen gleich sein", erklärt Gabriele Gromke, stellvertretende Bundesinnungsmeisterin der Hörgeräteakustikerinnung. "Wir sind auf die Verordnung durch den Arzt angewiesen, übernimmt er die gewerbliche Tätigkeit selbst, sind die Handwerksunternehmen in ihrer Existenz bedroht. Damit sind auch Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährdet."

Auch ein anderer Aspekt ist zu beachten. Die Direktversorgung der Patienten mit Hilfsmitteln durch den Arzt, ist eine gewerbliche Tätigkeit. Erzielt der Arzt daraus Zusatzeinkünfte besteht die Gefahr, dass sein Interesse an der Verschreibung von Leistungen über das medizinisch Gebotene hinausgeht. "Außerdem kostet die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit den Arzt wertvolle Zeit, die er der medizinischen Betreuung der Patienten widmen könnte. Wir Gesundheitshandwerker bieten unseren Kunden fünf Jahre fachliche Nachbetreuung an. Würde bei Problemen mit dem Hörgerät jeder Weg zum Facharzt führen, werden die Krankenkassen bald leer sein", fasst die Leipziger Hörgeräteakustikerin Gabriele Gromke zusammen.

Die Gesundheitshandwerke sind aufgrund ihrer Ausbildung und der abgelegten Meisterprüfung für die Versorgung der Kunden mit Hilfsmitteln umfassend qualifiziert. Die optimale medizinische Betreuung der Patienten setzt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Fachärzte mit dem Gesundheitsgewerben voraus. Dabei muss im Interesse der Verbraucher die Abgrenzung zwischen ärztlicher und medizinischer Tätigkeit gewährleistet bleiben.

Pressemitteilung vom 8. Mai 1999

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Dr. Andrea Wolter

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Hagen Reißmann

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