Cash register with LCD display. Isolated on white background Schlagwort(e): background, bank, banking, bill, box, business, button, buying, calculator, cash, checkout, closed, commercial, counter, currency, display, drawer, electronic, element, equipment, finance, icon, isolated, keypad, lcd, machine, making, metal, modern, money, object, pay, paying, register, retail, sale, sell, service, shop, shopping, single, store, symbol, white, close-up, closeup, amount
Andrey Popov / fotolia.com

Änderungen in der Elektronischen Rechungsstellung

Das Bundesministerium für Finanzen hat am 2. Juli 2012 ein Schreiben zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung veröffentlicht, in dem die Stellungnahmen der Spitzenverbände weitgehend berücksichtigt wurden.

Änderungen

  • Für Sachverhalte, die der Umsatzsteuer-Nachschau unterliegen, reicht es nicht aus, wenn der Unternehmer nur die entsprechenden Papierausdrucke aus dem Datenverarbeitungssystem zur Verfügung stellt. Dem Prüfer ist auf Verlangen Einsicht in die gespeicherten Daten zu gewähren.
  • Rechnungen, die per Telefax übermittelt werden, gelten immer dann als Papierrechnung, wenn es sich bei dem Empfänger-Faxgerät um ein Standard-Telefax handelt. Dies gilt selbst dann, wenn die Rechnung von einem Computer-Telefax abgesandt wurde.
  • Eine Rechnung gilt als lesbar im Sinne von § 14 Absatz 1 UStG, wenn sie für das menschliche Auge lesbar ist.
  • Als innerbetriebliches Kontrollverfahren im Sinne von § 14 Absatz 1 UStG ist ein Verfahren ausreichend, das der Unternehmer zum Abgleich der Rechnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen einsetzt. Hierbei kann der Unternehmer auf bereits bestehende Rechnungsprüfungssysteme (EDV-unterstützt oder manuell) zurückgreifen.
  • Wird durch den Leistungsempfänger eine Gutschrift ausgestellt, ist der leistende Unternehmer als Empfänger der Gutschrift zur Durchführung des innerbetrieblichen Kontrollverfahrens verpflichtet.
  • Eine bloße Mehrfachübermittlung derselben Rechnung führt nicht zu einer mehrfachen Umsatzsteuerschuld.

Die Änderungen beziehungsweise Ergänzungen sind rückwirkend ab dem 1. Juli 2011 anzuwenden und gelten für alle Rechnungen über Umsätze, die nach dem 30. Juni 2011 ausgeführt worden sind.


likos-christian-web2024 Marco Kitzing

Christian Likos

Hauptabteilungsleiter Wirtschaft und Recht / Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-300

Fax 0341 2188-25300

likos.c--at--hwk-leipzig.de