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Archivbeitrag | Newsletter 2011Änderung des Tätigkeitsschlüssels im Meldeverfahren zur Sozialversicherung

Bei den Meldungen zur Sozialversicherung, die Arbeitgeber bei der Krankenkasse erstatten müssen, werden Angaben über die Tätigkeiten jedes Mitarbeiters im Betrieb übermittelt. Bisher wurde dafür ein aus fünf Ziffern bestehender Schlüssel genutzt.

Neunstelliger Schlüssel ab Dezember 2011

Da das fünfstellige Kennzeichen veraltet ist, wurde ein neues Kennzeichen entwickelt, das den Veränderungen der Berufswelt gerecht wird. Für Meldezeiträume ab 1. Dezember 2011 findet deshalb ein neunstelliger Tätigkeitsschlüssel Anwendung.

Verschlüsselt werden die ausgeübte Tätigkeit, Schulbildung, berufliche Ausbildung, Zeitarbeitsverhältnis und Vertragsform der Beschäftigten. Maßgebend ist die Tätigkeit, die der Beschäftigte aktuell im Betrieb ausübt.

Personenstammdaten der Beschäftigten ändern

Arbeitgeber müssen durch den Umstieg auf die neunstellige Verschlüsselung die Personenstammdaten ihrer Beschäftigten ändern und vor jeder Meldung prüfen, ob der Schlüssel des Beschäftigten noch zutrifft. Ändert sich etwas, muss die neue Schlüsselzahl ermittelt werden. Das gilt insbesondere für die Jahresmeldung.

Die neuen Schlüssel lassen sich per Online-Formular unter bns-ts.arbeitsagentur.de herausfinden.

Onlinehilfen zur Umstellung im eigenen Betrieb

Die Bundesagentur für Arbeit hat außerdem unter www.arbeitsagentur.de weiterführende Informationen zur Umstellung bereitgestellt. Unter anderem gibt es ein Handbuch mit Informationen zum neuen Schlüssel sowie Vorschläge zum Vorgehen bei der Umstellung im eigenen Betrieb und Musterformulare.