Archivbeitrag | Newsletter Außenwirtschaft 2012Änderung bei der Zusammenfassenden Meldung
Zum 1. Januar 2012 hat sich die Umsatzgrenze zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung für innergemeinschaftliche Warenlieferungen geändert, so dass seitdem mehr Unternehmer verpflichtet sind, ihre Zusammenfassende Meldung (ZM) monatlich und nicht mehr quartalsweise abzugeben.
Die neuen Fristen
- Bei Lieferungen bis zu 50.000 Euro im Quartal ist die ZM bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums (Kalendervierteljahr) beim Bundeszentralamt für Steuern abzugeben.
- Bei Umsätzen ab 50.000 Euro im Quartal aus innergemeinschaftlichen Lieferungen muss eine monatliche Meldung erfolgen.
- Bei innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen ist die Zusammenfassende Meldung generell quartalsweise abzugeben.
Weitere Informationen gibt es bei Außenwirtschaftsberaterin Antje Barthauer.