Abzocke, Betrug, Keine versteckten Kosten. Bild: stockpics / stock.adobe.com
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Abzocke

A. Warnung

  • Seit Jahren wird auf unseriöse Art und Weise versucht, mit dem Versand offiziell aussehender Formulare Gewerbetreibende zu täuschen - teils mit Erfolg. Oft wird bei den zugeschickten Schreiben der Eindruck vermittelt, es handle sich um einen Abgleich von Unternehmensdaten für ein Branchenregister. Wird das Formular leichtfertig ausgefüllt und bestätigt, kann dies zur Verpflichtung hoher Zahlungsbeträge führen.

  • Aktuell nutzen diese sogenannten Branchenbuch-/Adressbuchabzocker verstärkt das Telefon. Bei dieser Masche erhalten Betreiber einen Anruf, wobei behauptet wird, es gäbe bereits einen Eintrag des Betriebes auf einer bestimmten Internetseite. Die Anrufer behaupten beispielsweise, die Kündigungsfrist für diesen Eintrag wäre versäumt worden und bieten die Kündigung des Vertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt an. Für das laufende Jahr sollen die Eintragungskosten jedoch noch gezahlt werden.

B. Vorgehensweise der Abzocker

  • durch Formulare/Verträge
    • Vorspiegeln einer bestehenden Vertragsbeziehung
    • Verwenden offizieller Begriffe (zum Beispiel „Deutsche/s …“, „… -register“, „Gewerbe-…“)
    • offizielle Formulargestaltungsmerkmale (zum Beispiel Wappen und Strichcode)
    • oftmals bereits ausgefüllter Überweisungsträger
  • durch Telefonanrufe
    • Vorspiegeln einer bestehenden Vertragsbeziehung
    • Aufforderung zur Einwilligung zur Aufzeichnung des Telefonats
    • Aufforderung zur Bestätigung der Daten mit „ja“

C. Wer ist davon betroffen?

Besonders betroffen sind oftmals Gründer, da zum Beispiel Veröffentlichungen im Handelsregister oder im Internet häufig genutzt werden, um den Unternehmen Datenbank- oder Branchenbucheinträge, Rechnungen beziehungsweise Urkunden über die Handelsregistereintragung und Ähnliches zuzusenden.
 

D. Wie erkenne ich diese Abzocke?

  • bei Formularen
    • Der Name des Verlages ist nicht deutlich erkennbar.
    • Der Sitz des Unternehmens ist im Ausland.
    • Es ist nur eine (ausländische) Faxnummer und/oder Telefonnummer ersichtlich.
    • Ein bereits ausgefüllter Überweisungsträger ist beigefügt.
    • Vertreter erscheinen unangemeldet und nehmen auf Anrufe Bezug, die tatsächlich nie stattgefunden haben.
  • bei Telefonaten
    • Überraschender Anruf
    • Einforderung von sehr schnellen Entscheidungen

E. Wie vermeide ich diese Abzocke?

  • bei Formularen
    • Vor der Unterschrift unter ein Formular muss dieses vollständig und genau gelesen werden.
    • Prüfen, ob tatsächlich eine Eintragungspflicht besteht.
    • Die Schlagwörter „Angebot“, „gratis“, „kostenlos“, „Korrektur“ bedeuten nicht zugleich, dass sich aus dem Kleingedruckten keine Kostenpflicht ergibt.
  • bei Telefonanrufen
    • Telefonat sofort beenden.
    • Daten nicht telefonisch bestätigen.
    • Fordern Sie immer erst die angeblichen Vertragsunterlagen ein.

F. Was unternehme ich, wenn ich Opfer dieser Manipulation geworden bin?

  • Mitunter fehlt es schon an den vertraglichen Mindestanforderungen, sodass schon kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
  • Ein zustande gekommener Vertrag kann wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Dies kann durch die Erklärung „Hiermit fechte ich meine Erklärung vom … wegen Irrtums und arglistiger Täuschung an“ geschehen. Diese Anfechtungserklärung sollte in jedem Fall unverzüglich erfolgen.
  • Unternehmer als solche haben zudem kein – den Verbrauchern vergleichbares – gesetzliches Widerrufsrecht. Daher besteht nach Vertragsschluss keine Möglichkeit, den Vertrag in entsprechender Weise zu widerrufen.
  • Reichen Sie in jedem Fall zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Kündigungserklärung ein, sodass eine automatische Vertragsverlängerung verhindert wird.
  • Die Anfechtungs- und Kündigungsschreiben sollten immer mit einem Zugangsnachweis versehen werden, mindestens per Einschreiben mit Rückschein.
  • Erhalten Sie ein Schreiben vom Gericht, sollten Sie umgehend rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
  • Wenden Sie sich an ihre zuständige Handwerkskammer und erstatten Sie gegebenenfalls Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle.

Die erfolgreichste Abzocke findet immer dann statt, wenn die betroffene Person zeitnah handelt. Deswegen sollten Sie niemals sofort reagieren, sondern den Vorgang in ein bis zwei Tagen bearbeiten. Bevor Sie etwas mündlich oder schriftlich zusagen, sollten Sie sich über die Gegenseite informieren.

Stand: April 2022

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