
Archivbeitrag | Newsletter 2012Abgasuntersuchungslehrgang für Meister und Gesellen aus dem Kfz-Handwerk
Kfz-Werkstätten, die Abgasuntersuchungen (AU) durchführen möchten, müssen dafür anerkannt sein. Folglich muss mindestens ein Mitarbeiter einen Prüfungslehrgang zur Abgasuntersuchung erfolgreich absolviert haben.
Der AU-Prüfungslehrgang (Teil A) bereitet Meister und Gesellen aus dem Kraftfahrzeughandwerk auf die bei der AU-Durchführung anfallenden spezifischen Untersuchungsaufgaben vor. Geschult wird zu Kfz mit G-Kat (mit Fremdzündungsmotor bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht).
Ohne Prüfungslehrgang dürfen keine Abgasuntersuchungen durchgeführt werden
Die Schulungsteilnehmer werden unter anderem in die rechtlichen Vorschriften eingeweiht und erwerben das Know-how und die Prüfberechtigung, um die Untersuchung an verschiedenen Fahrzeugarten durchzuführen. Die Schulung muss alle 36 Monate wiederholt werden, damit Abgasuntersuchungen fortlaufend durchgeführt werden können (§ 47b Absatz 3 StVZO).
Eine Erstschulung sowie eine Wiederholungsschulung finden am 1. Juni im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig, Steinweg 3, 04451 Borsdorf, von 7 bis 16.30 Uhr, statt. Anmeldungen sind bei Uwe Pluta möglich.