Feierabendverkehr. Bild: pixelio.de - berggeist007
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Archivbeitrag | Newsletter 2012Abgasuntersuchungslehrgang für Meister und Gesellen aus dem Kfz-Handwerk

Kfz-Werkstätten, die Abgasuntersuchungen (AU) durchführen möchten, müssen dafür anerkannt sein. Folglich muss mindestens ein Mitarbeiter einen Prüfungslehrgang zur Abgasuntersuchung erfolgreich absolviert haben.

Der AU-Prüfungslehrgang (Teil A) bereitet Meister und Gesellen aus dem Kraftfahrzeughandwerk auf die bei der AU-Durchführung anfallenden spezifischen Untersuchungsaufgaben vor. Geschult wird zu Kfz mit G-Kat (mit Fremdzündungsmotor bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht).

Ohne Prüfungslehrgang dürfen keine Abgasuntersuchungen durchgeführt werden

Die Schulungsteilnehmer werden unter anderem in die rechtlichen Vorschriften eingeweiht und erwerben das Know-how und die Prüfberechtigung, um die Untersuchung an verschiedenen Fahrzeugarten durchzuführen. Die Schulung muss alle 36 Monate wiederholt werden, damit Abgasuntersuchungen fortlaufend durchgeführt werden können (§ 47b Absatz 3 StVZO).

Eine Erstschulung sowie eine Wiederholungsschulung finden am 1. Juni im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig, Steinweg 3, 04451 Borsdorf, von 7 bis 16.30 Uhr, statt. Anmeldungen sind bei Uwe Pluta möglich.

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Uwe Pluta

Fachbereichsleiter Kraftfahrzeugtechnik

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-136

Fax 034291 30-25136

pluta.u--at--hwk-leipzig.de