Ab 2025 nur noch Digitalfotos für Personalausweis & Co. möglich

Reisepass, Personalausweis & Co. – ab Mai 2025 werden ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente verwendet. Diese Bilder können bei Fotografen erstellt werden, die sie per sicherer Verbindung an das Amt senden. Auch Aufnahmen vor Ort in der Behörde sind möglich. Ausgedruckte Fotos werden ab dem Stichtag nicht mehr akzeptiert.

Biometrische Gesichtsaufnahmen. Bild: stock.adobe.com / Igor Link
stock.adobe.com / Igor Link

Digitale biometrische Lichtbilder für Ausweisdokumente

Ausweis oder Pass abgelaufen? Mancher nutzt dann die Selbstbedienungsterminals, mit denen Bürgerinnen und Bürger im Amt selbst Passfotos aufnehmen können. Alternativ lässt man sich biometrische Passbilder im Fotogeschäft des Vertrauens anfertigen und geht mit dem entwickelten Foto zum Bürgeramt. Das Bild wird vor Ort eingescannt und die Bundesdruckerei liefert nach einiger Zeit das gewünschte Dokument.

Demnächst verschärft der Bund jedoch die Regeln für Passbilder. Ab 1. Mai 2025 werden ausgedruckte Lichtbilder in Bürgerämtern und Passbehörden nicht mehr akzeptiert. Ab diesem Stichtag dürfen ausschließlich digital vorliegende Lichtbilder für neue Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente genutzt werden. Der weitere Prozess bleibt unverändert. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde oder bei Fotografinnen und Fotografen erstellt, die sie dann mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde senden.
 

Ziel: Bildmanipulationen und Betrug verhindern

Das neue Verfahren soll Bildmanipulationen verhindern. Hierzu zählt etwa das sogenannte Morphing. Mit dieser Technik können Gesichtsaufnahmen verschiedener Personen zu einem Bild verschmolzen werden. Somit könnten zwei Personen denselben Pass verwenden und beispielsweise Grenzkontrollen an Flughäfen austricksen. Auch andere Formen des Identitätsbetrugs sind durch derartige Bildmanipulationen an der Tagesordnung. Kriminelle können dadurch unter dem Namen ihrer Opfer Straftaten verüben.

Der Bund hat mit der "Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften" deshalb strengere Regeln im Bezug auf Passbilder erlassen.



 
Download und FAQ

Die "Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften" vom 31. Oktober 2023 steht unter www.recht.bund.de zum Download bereit.

Häufige Fragen und Antworten zu Pässen und anderen Ausweisdokumenten hat das Bundesinnenministerium unter www.bmi.bund.de zusammengefasst.
 

 
Informationen für Fotografen

Für Fotografinnen und Fotografen, welche die Erstellung biometrischer Lichtbilder anbieten, sind Informationen auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter www.bsi.bund.de eingestellt.