
Archivbeitrag | Newsletter 2015900 Euro pro Jahr: SOKA-Bau erhebt neuen Beitrag von Solounternehmern
Berufsbildungsverfahren bislang nur von Unternehmern mit Angestellten finanziert
In die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) zahlt im Wesentlichen jeder Betrieb ein, der Bauleistungen erbringt - von A wie Anlageninstallation bis Z wie Zimmerei. Die Beiträge dienen unter anderem der Sicherung von Urlaubsansprüchen, der überbetrieblichen Altersversorgung oder tragen zur branchenweiten Finanzierung der Berufsausbildung bei. Für letzteres plant die SOKA Bau ab April 2015 einen neuen Beitrag von Selbstständigen ohne Angestellte und Azubis.
Bis dato wurden nur Unternehmen von der Beitragspflicht erfasst, die Angestellte und/oder Auszubildende beschäftigen. Weil zukünftig aber auch Unternehmer, die aktuell als "Einzelkämpfer" unterwegs sind, von gut ausgebildeten Fachkräften profitieren, haben die Tarifpartner beschlossen, auch diese an der Finanzierung des Berufsbildungsverfahrens zu beteiligen. Die entsprechenden Regelungen wurden in den "Tarifvertrag über die Sozialkassenverfahren im Baugewerbe" (VTV) gepackt, der vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich werden soll.
SOKA-Bau informiert betroffene Unternehmen demnächst
Betriebe ohne Angestellte und Azubis werden mit einem jährlichen Festbeitrag von 900 Euro zur Finanzierung herangezogen und demnächst durch die SOKA-Bau über die Beitragsverpflichtung informiert. Eine Erstinformation ist bereit auf www.soka-bau.de zu lesen.