Frau in einer Bank mit Geldbündeln aus Euro-Scheinen. Bild: Dimco / stock.adobe.com
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Archivbeitrag | Newsletter 202050.000 Euro Zuschuss über das Förderprogramm "Digital jetzt"

Intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, effektive Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung – digitale Technologien und Know-how beeinflussen zunehmend die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

Doch bevor sich die Digitalisierung betriebswirtschaftlich auszahlt, müssen Unternehmen investieren: in neues Wissen für die Belegschaft, in Technik IT-Sicherheit und vielleicht sogar in eigene IT-Fachkräfte. Insbesondere für kleine Unternehmen ist der erhoffte Nutzen jedoch mit einem finanziellen Risiko verbunden. In manchen Handwerksbetrieb wird deshalb gezögert.

Damit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dennoch auf den Digitalisierungszug aufspringen und die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung besser ausschöpfen können, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Programm "Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU" auf den Weg gebracht.

Einzelunternehmen können bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Hard- und Software sowie die Qualifizierung der Belegschaft beantragen. Das soll dazu anregen, in Digitalisierung zu investieren.

Das Antragstool für die Förderung ist ab 7. September unter www.bmwi.de/digital-jetzt verfügbar

  • Wer kann die Förderung beantragen?
    Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.
     
  • Wie hoch ist der Zuschuss?
    Bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern beträgt die maximale Förderquote 50 Prozent bis zum 30. Juni 2021, bei mehr Mitarbeitern sind die Förderquoten etwas geringer. Nach dem Stichtag sinkt die Förderquote auf maximal 40 Prozent. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Förderquoten jedoch auch höher ausfallen, etwa wenn ein in einer strukturschwache Region investiert (+10 Prozentpunkte) oder wenn Unternehmen investieren, die in einer Wertschöpfungskette zusammenarbeiten.(+5 Prozentpunkte). Die Untergrenzen für die beantragten Fördersumme betragen 17.000 Euro bei der Investition in digitale Technologien und 3.000 Euro bei der Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden. Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen beträgt 50.000 Euro.
     
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
    Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben, erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen, zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen, stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird. Außerdem darf das Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben. Nach der Bewilligung muss das Vorhaben dann in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
     
  • Was kann nicht gefördert werden?
    Nicht alle Investitionen werden bezuschusst. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Standardsoftware, Ersatz- oder Routineinvestitionen, die Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung.
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Anett Fritzsche

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