29. Februar 2024 / Auftragsabwicklung nach Frankreich, Belgien und Luxemburg - was gilt es zu beachten?
Belgien, Luxemburg und Frankreich als Handelsnationen „par excellence“ sind offen für deutsche Produkte und Dienstleistungen. „Made in Germany“ hat nach wie vor in mancherlei Hinsicht besten Klang. Kommt es zur Durchführung von grenzüberschreitenden Handwerksleistungen, müssen Unternehmer allerdings diverse rechtliche, steuerliche und administrative Auflagen beachten, die von Land zu Land deutlich variieren. Die Melde- und Registrierungsvorschriften in Frankreich, Belgien und Luxemburg unterliegen immer wieder Änderungen, Mindestlöhne werden regelmäßig angepasst.
Im Rahmen des Entsende-Workshops informieren die Referenten über praktische Ausführungen zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung und Mitarbeiterentsendung in den drei Zielländern.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich im Vorfeld des nächsten Auslandsauftrages zielgerecht zu den Änderungen im jeweiligen Zielland zu informieren und vermeiden Sie damit Unannehmlichkeiten bei der Auftragsabwicklung. Am Nachmittag besteht die Gelegenheit, individuelle Fragen und Problemstellungen in Einzelberatungen mit den Referenten zu erörtern.
29. Februar 2024 | 10 bis 12 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Goerdelerring 5 | 04109 Leipzig