
Archivbeitrag | Newsletter 201425. November 2014 / Erfolgreiche Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen
Öffentliche Aufträge sind für Unternehmen hinsichtlich Inhalt und Umfang weiterhin interessant. Schwierig ist es aber oft, sich mit den herrschenden Rahmenbedingungen zu arrangieren und Fettnäpfchen zu vermeiden.
Fettnäpfchen vermeiden, Aufträge erhalten
Öffentliche Auftraggeber wie Kommunalverwaltungen sowie deren Einrichtungen, Ministerien und Ämter, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Zuwendungsempfänger haben bei ihren Beschaffungen ein ganzes Bündel an Regeln einzuhalten, die auch Unternehmer kennen sollten, wenn sie ein Stück vom Auftragskuchen abbekommen möchten.
Zu den Regelwerken gehören beispielsweise die VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), die VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen), die VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen), das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, 4. Teil), die Vergabeverordnung (VgV) und das Sächsische Vergabegesetz.
Tipps zur praktischen Anwendung des Vergaberechts
Für Firmenchefs, die ihre Chancen, bei öffentlichen Aufträgen zum Zuge zu kommen, verbessern möchten, gibt Diplomingenieur Peter Gerlach, Geschäftsführer der Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V., am 25. September im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig, Tipps zur praktischen Anwendung des Vergaberechts.
In dem von vielen Beispielen getragenen Seminar werden nicht nur die Handhabbarkeit des Vergaberechtes vermittelt, sondern auch Hinweise zur Vermeidung von Fehlern gegeben.
Anmeldung bis 18. November per Download-Formular
Weitere Informationen und ein Anmeldeformular für die kostenpflichtige Veranstaltung stehen zum Herunterladen bereit. Anmeldeschluss ist der 18. November 2014.
Agenda | ||
9 bis 10.15 Uhr | Überblick zum aktuellen Vergaberecht geltende Rahmenbedingungen | Inhalt und Ablauf von Vergabeverfahren | zunehmende zusätzliche Anforderungen (unter anderem. Tariftreue, ILO-Kernarbeitsnomen) | Informationspflichten öffentlicher Auftraggeber | Akquisepotenzial (nicht nur) öffentlicher Aufträge | |
10.15 bis 10.30 Uhr | Kaffeepause | |
10.30 bis 12 Uhr | Bevorstehende Änderungen im Vergaberecht Umsetzung der neuen EU-Richtlinien | E-Vergabe | Abgrenzungsfragen bei öffentlichen Auftragsvergaben (Auftragswertermittlung, Losbildung und Verfahrenswahl, mehrere Hauptangebote vs. Nebenangebote, Produktneutralität, Vergaberecht vs. Zuwendungsrecht, Mitwirkung bei Ausschreibungsvorbereitung) | |
12 bis 13 Uhr | Mittagspause | |
13 bis 14.30 Uhr | Hinweise zur Fehlervermeidung unter anderem hinsichtlich Eignungsanforderungen, Änderung(en) Vergabeunterlagen | Typische Fehler von Vergabestellen | |
14.30 bis 14.45 Uhr | Kaffeepause | |
14.45 bis 16.15 Uhr | Rechtsschutzmöglichkeiten im Vergabeprozess und Diskussion zu offenen Fragen und Problemen im Ausschreibungsprozess |
Termin und Ort
25. September 2014 | 9 bis 16.15 Uhr
Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig
Steinweg 3 | 04451 Borsdorf