25. März / Insolvenz eines Geschäftspartners. Das sollten Sie wissen.
Die Firmenpleiten in Deutschland nehmen zu. Besonders gefährdet sind Baugewerbe, Handel und unternehmensnahe Dienstleistungen. Firmenchefs sollten sich mit dem Thema befassen, um zu wissen, was zu tun ist, wenn ein Geschäftspartner in die Zahlungsschwierigkeiten gerät.

Konjunkturflaute und Kostendruck führen zu Firmenpleiten
Noch sind nicht alle Daten verfügbar, aber es deutet sich an: 2024 meldeten über 20.000 Unternehmen Insolvenz an. Damit erreichen die Firmenpleiten das unrühmliche Niveau der Finanzkrise. Angesichts der anhaltenden Konjunkturflaute und drastisch gestiegener Kosten geht das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) davon aus, dass weiterhin viele Unternehmen unter Druck stehen. Zu den besonders gefährdeten Branchen zählen laut IWH das Baugewerbe, der Handel und unternehmensnahe Dienstleistungen. Im verarbeitenden Gewerbe lägen die Zahlen ebenfalls auf hohem Niveau.
Angesichts der Entwicklung sollten sich Inhaber und Inhaberinnen von Handwerksunternehmen mit dem Thema befassen. Wenn ein Geschäftspartner in die Insolvenz gerät, macht sich schließlich schnell Verunsicherung breit. Welche Effekte hat das auf meinen Betrieb? Bleibe ich auf Rechnungen sitzen und gerate in finanzielle Probleme? Gibt es Alternativen für die Produkte / Leistungen des Partners? Brechen Aufträge weg? Welche Schritte sollte ich einleiten, um Forderungen durchzusetzen?
Schützen Sie sich im Vorfeld vor den negativen Folgen
Je nach Art der Geschäftsbeziehung können unterschiedliche Probleme auftreten, wenn man mit dem Thema konfrontiert ist. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld Maßnahmen zu ergreifen, um negative Auswirkungen zu minimieren.
Aus diesem Grund wiederholt die Handwerkskammer die Veranstaltung »Insolvenz des Geschäftspartners – Worauf sollte ich als Gläubiger achten?«
Am 25. März gibt es Tipps für den Fall der Fälle. Rüdiger Bauch, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht der Kanzlei Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH, beleuchtet den Themenkomplex.
Unter anderem erhalten erhalten Handwerkerinnen und Handwerker in Leipzig Antworten auf diese Fragen:
- Wie läuft das Insolvenzverfahren überhaupt ab?
- Was geschieht mit meinem Vertrag?
- Darf ich für das insolvente Unternehmen noch weiterarbeiten, darf ich es noch beliefern?
- Kann ich an das insolvente Unternehmen noch Geld überweisen?
- Können vom insolventen Unternehmen an mich geleistete Zahlungen zurückgefordert werden?
Um Anmeldung wird bis 22. März gebeten. Ansprechpartner in der Handwerkskammer zu Leipzig ist Michael Gruber.