
Archivbeitrag | Newsletter 202021. Februar 2020 / Azubi-Mindestlohn und andere Neuerungen in der Ausbildung
"Also lautet der Beschluss: dass der Mensch was lernen muss." (Wilhelm Busch, aus Max und Moritz)
Die berufliche Bildung muss sich in Deutschland heute mehr denn je als attraktives Angebot für junge Menschen präsentieren, die häufig die Wahl zwischen einer Berufsausbildung und einem Studium haben. Seit Jahren gibt es einen Run auf die Hochschulen mit hohen Abbrecherquoten während die Unternehmen händeringend junge Leute suchen, die mit einer Lehre zu Fachkräften geformt werden können.
Der Gesetzgeber verfolgt deshalb mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen "Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung" das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung bei potenziellen Auszubildenden und Betrieben gleichermaßen zu stärken.
Das Gesetz hat zum Jahreswechsel vor allem durch die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende für mediale Aufmerksamkeit und für so manche Verstimmung gesorgt.
Welche neuen Vorgaben müssen erfüllt werden?
Bei der Umsetzung der verschiedenen Neuerungen, insbesondere bei der Lohnuntergrenze für Lehrlinge von zunächst 515 Euro im ersten Lehrjahr, sind Handwerksbetriebe mitunter verunsichert. Ist mein Lehrling betroffen? Gibt es Ausnahmen? Was ist mit dem aktuell gültigen Tarifvertrag? Welche Betriebe sind überhaupt tarifgebunden?
Informationsveranstaltung zum Berufsbildungsmodernisierungsgesetz
Um Klarheit zu schaffen, lädt die Handwerkskammer zu Leipzig interessierte Betriebsvertreter und Ausbilder herzlich zu einer Informationsveranstaltung ein. Rechtsanwältin Anja Hoffmann wird in einem Referat den Themenkomplex umfassend beleuchten. Teilnehmer erfahren, welche Neuerungen sie konkret betreffen, erhalten Tipps zur Umsetzung der Vorgaben und können individuelle Fragen beantworten lassen.
Termin und Ort
21. Februar 2020 | 15 bis 16.30 Uhr
Messe Leipzig
Messe-Allee 1 | 04356 Leipzig
Informationen zur Anmeldung
Die Informationsveranstaltung zu den Neuerungen in der Berufsausbildung findet im Rahmen der "mitteldeutschen handwerksmesse" statt und ist für Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer zu Leipzig kostenfrei.
Teilnehmer, die sich bis zum 15. Februar anmelden, erhalten die Eintrittskarte zur Veranstaltung, die gleichzeitig zum Besuch der "mitteldeutschen handwerksmesse" berechtigt auf dem Postweg.
Für spätere Anmeldungen liegen die Eintrittskarten am Veranstaltungstag ab 10 Uhr in der Glashalle der Leipziger Messe (Counter am Eingang West) bereit.
Anmeldung
Es tut uns leid, aber dieses Formular steht momentan nicht zur Verfügung. Möglicherweise ist die Frist zur Formularnutzung abgelaufen. Sie können sich jedoch gern telefonisch oder per E-Mail mit der Handwerkskammer in Verbindung setzen.