Geldstücke. Bild: aboutpixel.de - Sven Schneider
Sven Schneider / aboutpixel.de

Archivbeitrag | Newsletter 201320. März 2013 / ELStAM + SEPA: Was muss bei der Umstellung beachtet werden?

Elektronische Lohnsteuerkarte und einheitlicher europäischer Zahlungsverkehr

Sowohl die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) als auch die Einführung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single European Payments Area – SEPA) versprechen für Betriebe eine Ersparnis an Zeit- und Verwaltungsressourcen.

Viele Unternehmen unterschätzen jedoch den Erstaufwand zur Umstellung auf die neuen Systeme. Die Deutsche Postbank AG hat in einer Studie ermittelt, dass vor allem kleinere Unternehmen noch nicht auf die SEPA-Umstellung vorbereitet sind.

Welche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten kommen auf Betriebe zu?

In einer Informationsveranstaltung am 20. März wird Handwerksunternehmern gezeigt, was sie beachten müssen, um sich auf die neuen Verfahren und die damit einhergehenden Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten einzustellen. Referent André Hübel von der DATEV eG steht im Leipziger Haus des Handwerks außerdem für individuelle Unternehmerfragen zur Verfügung.

Termin und Ort
20. März 2013 2013 | 18 bis 20 Uhr
Haus des Handwerks
Dresdner Straße 11/13 | 04103 Leipzig

Ansprechpartnerin für die Veranstaltung ist Anett Fritzsche.

Dieser Inhalt wird Ihnen aufgrund Ihrer aktuellen Datenschutzeinstellung nicht angezeigt. Bitte stimmen Sie den externen Medien in den Cookie-Einstellungen zu, um den Inhalt sehen zu können.