Sanduhr - Die Zeit läuft ab. Bild: fotolia.com - alehdats
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Archivbeitrag | Newsletter 201318. Juni 2013 / ELStAM + SEPA: Was muss bei der Umstellung beachtet werden?

Sowohl die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) als auch der Start von SEPA, dem einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraums in den 32 Teilnehmerländern (SEPA=Single European Payments Area) versprechen für Betriebe erhebliche Vereinfachungen. Allerdings müssen sich alle Unternehmen erst einmal auf die neuen Gegebenheiten einstellen und dafür bleibt nur noch wenig Zeit.

Späte Hauruck-Umstellung nicht ratsam

Auf Firmen, die sich nicht rechtzeitig mit der Umstellung auf die neuen Systeme beschäftigen, droht ein Damoklesschwert hinabzusausen. Vor allem bei SEPA ist eine Hauruck-Umstellung Ende 2013 oder Anfang 2014 wegen weitreichender Auswirkungen in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht nicht ratsam. Wer die Umstellung zum Schluss nicht fristgerecht schafft, kann im schlimmsten Fall vom Zahlungsverkehr abgeschnitten werden, muss mit Liquiditätsproblemen, kostspieligen Nacharbeiten und Kundenrückfragen rechnen.

Welche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten kommen auf Betriebe zu?

In einer Informationsveranstaltung am 18. Juni wird Handwerksunternehmern gezeigt, was sie beachten müssen, um sich auf die neuen Verfahren und die damit einhergehenden Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten einzustellen. Referent André Hübel von der DATEV eG steht im Leipziger Haus des Handwerks außerdem für individuelle Unternehmerfragen zur Verfügung.

Termin und Ort
18. Juni 2013 | 18 bis 20 Uhr
Haus des Handwerks
Dresdner Straße 11/13 | 04103 Leipzig

Ansprechpartnerin für die Veranstaltung ist Anett Fritzsche.

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