
Archivbeitrag | Newsletter 202016. Juli 2020 / Kurzarbeit statt Kündigung
Auch wenn jüngste Stichprobenbefragungen der Handwerkskammer vermuten lassen, dass die regionalen Handwerksunternehmen trotz des schwierigen Fahrwassers weitgehend Kurs halten, sind die weiteren Auswirkungen der Coronakrise kaum kalkulierbar.
Wenn Unternehmen in schwierige Situationen geraten, können Unternehmen das Kurzarbeitergeld nutzen, um Entlassungen zu vermeiden und Fachkräfte im Unternehmen zu halten. Einige Betriebe haben das Instrument in den letzten Wochen bereits erstmalig in Anspruch genommen. Aufgrund der fehlenden Erfahrung mit dem Verfahren und der Abrechnung des Kurzarbeitergeldes kommt es dabei mitunter zu Problemen.
Dadurch kann es zu Rückforderungen und sogar zu Bußgeldern und Missbrauchsverdacht kommen. Damit Unternehmen nicht in diese Falle tappen, informieren die Agentur für Arbeit Leipzig, die Handwerkskammer zu Leipzig und die IHK zu Leipzig im Online-Seminar zur richtigen Abrechnung des Kurzarbeitergeldes.
Außerdem stehen die Experten für Fragen zur Verfügung und informieren darüber, was Arbeitnehmern geraten werden kann, wenn ihre Existenz trotz Kurzarbeitergeld nicht sichergestellt ist.
Schwerpunkte:
- Grundsätzliches und Besonderheiten in Zeiten von Corona
- Von der rechtzeitigen Anzeige zur korrekten Antragsstellung - alles was es zu beachten gilt
- Neu! Mehr Kurzarbeitergeldes ab dem vierten beziehungsweise siebenten Bezugsmonat
- Wann besteht für Arbeitnehmer neben Kurzarbeitergeld ein Anspruch auf ALG II
- Für welchen Zeitraum wird Arbeitslosengeld II aufgrund des Sozialschutzpaketes vereinfacht ausgezahlt?
Zugangsdaten per E-Mail
Zur Teilnahme werden keine besonderen technischen Voraussetzungen, außer einer stabilen Internetverbindung und einer aktuellen Version des jeweiligen Browsers, benötigt.
Für die Durchführung wird entweder die Webinarplattform "Webex" oder das Produkt "Adobe Connect" genutzt. Zugangsdaten sowie weitere Informationen bekommen Teilnehmer nach der Anmeldung per E-Mail zugesandt.
Termin
16. Juli 2020 | 16 bis 18 Uhr
Die sechs häufigsten Fehler der letzten Wochen bei der Abrechnung des Kurzarbeitergeldes laut Agentur für Arbeit:
- Kurzarbeitergeld wird für gekündigte Beschäftigte abgerechnet.
- Kurzarbeitergeld wird für Feiertage oder für Urlaubstage abgerechnet.
- Kurzarbeitergeld wird für den laufenden Monat abgerechnet.
- Kurzarbeitergeld wird für versicherungsfreie Beschäftigte abgerechnet.
- Kurzarbeitergeld wird bei Azubis für Berufsschulzeiten abgerechnet.
- Die Abrechnungen von Provisionen erfolgen falsch.
Onlinebasierte Informationsangebote statt Präsenztermin?
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Handwerkskammer bemüht, das Infektionsrisiko für Handwerker und Angestellte der Kammer zu minimieren. Zwar kann nicht das ganze Leistungsspektrum der Handwerkskammer online abgebildet werden, aber das verstärkte Angebot webbasierter Informations- und Beratungsangebote soll dazu beitragen, mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Darüber hinaus sind viele Onlineangebote zeitsparender für das Handwerk und damit eine sinnvolle Ergänzung zu Präsenzterminen. Gern nehmen wir Anregungen zu digitalen Kursen, Workshops und Beratungen entgegen. Kontaktformular