Handwerker mit Tablet-PC auf Baustelle. Bild: fotolia.com - goodluz
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Archivbeitrag | Newsletter 201611. November 2016 / VOB-Tagung

Eine Kenntnis der aktuellen VOB-Regelungen erleichtert Bauunternehmen den Zugang zu Aufträgen und trägt daher zum unternehmerischen Erfolg bei.

Die geplanten Änderungen im Bauvertragsrecht und die Vergaberechtsreform stehen deshalb im Mittelpunkt der VOB-Tagung des Bauindustrieverbandes Sachsen/Sachsen-Anhalt e. V.

Mängelhaftung, neue Vergaberegeln und E-Vergabe im Blickpunkt

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "Zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung" vorgelegt. Ziel der Novelle ist zum einen, mehr Rechtssicherheit im Bauvertragsrecht zu schaffen und zum anderen, Bauunternehmer vor hohen Folgekosten zu schützen, wenn ihnen mangelhaftes Material verkauft worden war. Der Reformvorschlag beinhaltet jedoch einige kritische Aspekte, die es im Rahmen der Fachtagung zu erörtern gilt.

Ferner werden die neuen Regelungen zur Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge, die am 18. April 2016 in Kraft getreten sind, vorgestellt und einer ersten Bewertung unterzogen. Im zweiten Teil der VOB-Tagung stehen die Möglichkeiten und Grenzen der E-Vergabe im Fokus, die in einer anschließenden Podiumsdiskussion erörtert werden.

Die Tagung ist vor allem für Geschäftsführer und Vergabeverantwortliche von Bauunternehmen von Interesse.

Ansprechpartnerin für die Veranstaltung ist Berit Hennig.

Termin und Ort
10. November 2016 | 12 bis 16 Uhr
Überbetriebliches Ausbildungszentrum Leipzig
Heiterblickstraße 35 | 04347 Leipzig

Interessierte Unternehmer werden um Anmeldung gebeten.

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Berit Hennig

Beraterin Messen / Öffentliche Aufträge / Rechtsaufsicht

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-305

Fax 0341 2188-25305

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