
Archivbeitrag | Newsletter 201311. Juli 2013 / Das "neue" Sächsische Vergabegesetz
Seit März 2013 ist das novellierte Sächsische Vergabegesetz (SächsVergabeG) in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt begonnen Beschaffungsvorhaben. Das Gesetz soll Transparenz, Rechtssicherheit und weniger bürokratische Hürden mit sich bringen – genau das, was mittelständische Handwerksbetriebe benötigen, um an öffentlichen Auftragsvergaben zu partizipieren.
Bei einem Tagesseminar der Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V. am 11. Juli in Leipzig gibt Dipl.-Ing. Peter Gerlach, Geschäftsführer der Auftragsberatungsstelle, Hinweise zur praktikablen, zielführenden und rechtssicheren Vergabe und greift unter anderem die Hinweise des Sächsischen Rechnungshofes zum Vergaberecht auf.
Termin und Ort
11. Juli 2013 | 9 bis 16.15 Uhr
Hauptgebäude der IHK zu Leipzig | Goerdelerring 5 | 04109 Leipzig
Um Anmeldung mittels des beigefügten Formulars wird bis zum 5. Juli 2013 gebeten. Die Veranstaltung ist kostenpflichtig. Ansprechpartnerin ist Berit Hennig.
Agenda | |
9 Uhr | | Überblick zu aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht |
9.30 Uhr | | Gegenstand und Neuerungen des novellierten Sächsischen Vergabegesetzes
|
10.15 Uhr | | Kaffeepause |
10.30 Uhr | | Abgrenzungsprobleme
|
12 Uhr | | Mittagspause |
13 Uhr | | Überblick , Darstellung und Kommentierung der Hinweise und Empfehlungen des Sächsischen Rechnungshofs des Jahres 2012 bei der Vergabe öffentlicher Aufträge |
14.30 Uhr | | Kaffeepause |
14.45 Uhr | | Gestaltungsspielräume im Wettbewerb, Hinweise zum Vergabevermerk, Möglichkeiten der Fehlervermeidung |
16.15 Uhr | | Ende der Veranstaltung |