Zimmermann, Holz, Familie, Nachfolge, . Bild: Kzenon / stock.sdobe.com
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Betriebsübergabe und -übernahme

Weitere Informationsveranstaltung zum Thema Unternehmensnachfolge

Bei der Unternehmensnachfolge ist der Handwerksbetrieb bereits am Markt etabliert. Kundenstamm und Lieferantenbeziehungen sind aufgebaut, Produkt beziehungsweise Dienstleistung am Markt eingeführt, Räume und Betriebsinventar vorhanden, Mitarbeiter bilden ein eingespieltes Team. Als Übernehmer können Sie auf den Erfahrungen des Vorgängers aufbauen.
 

Übernehmer profitieren von Erfahrungen des Vorgängers

Andererseits können vorhandene Strukturen auch Grenzen setzen und Sie in Ihren Vorstellungen und Planungen einengen. Doch wenn Sie den zur Übernahme anstehenden Handwerksbetrieb gründlich analysieren, können mögliche Gefahren in aller Regel erkannt und gebannt werden. In der rechtzeitigen und klaren Regelung der Nachfolge stecken Chancen. Die am häufigsten angewandten Nachfolgemodelle sind die Familiennachfolge und der Eigentümerwechsel, also der Übergang des Handwerksbetriebes an Fremde. Welche Art der Übertragung (Schenkung, Verkauf, Verpachtung) am sinnvollsten ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
 

Analyse vor der Nachfolge

Im Vorfeld der Übernahme beziehungsweise Übergabe sollten Sie genau analysieren, ob die Nachfolge erfolgreich angetreten werden kann. Klären Sie ebenfalls die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Übernahme. Die Übernahme eines Handwerksbetriebes bietet sich an, wenn zum Beispiel ein Unternehmer über keinen Nachfolger verfügt. In den Betriebsbörsen der Handwerkskammern und unter www.nexxt-change.org (Gemeinschaftsinitiative des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages und der KfW Mittelstandsbank) finden Sie geeignete Handwerksbetriebe. Für die Einstellung von Inseraten wenden Sie sich bitte an Ihre Handwerkskammer.
 

Betriebswirtschaftliche Aspekte

Einen zur Übernahme stehenden Handwerksbetrieb sollten Sie überprüfen hinsichtlich:

  • Unternehmensentwicklung (bisher und zukünftig),
  • Angebot des Handwerksbetriebes (Wettbewerbsfähigkeit),
  • Reaktion der Lieferanten und Kunden auf den Wechsel,
  • Entwicklung des Umsatzes, des Rohertrages, der Kosten usw.,
  • Gewinnerwartung auf Grund der geänderten Geschäftspolitik,
  • Vermögensposition,
  • Investitionen beziehungsweise Ersatzbeschaffungen,
  • Personal.

Für die Ermittlung des Unternehmenswertes gibt es unterschiedliche Methoden, wie zum Beispiel das Ertragswert- und das Substanzwertverfahren beziehungsweise die Praktikermethode. Speziell für die Bewertung von Handwerksbetrieben wurde der AWH-Standard (Arbeitskreis Wertermittlung Handwerk) geschaffen.

Das Ertragswertverfahren beruht auf der Kapitalisierung künftiger Gewinne. Der um außerordentliche Faktoren und den kalkulatorischen Unternehmerlohn bereinigte Gewinn ist hierbei zu ermitteln. Das reine Ertragswertverfahren ist auf große Unternehmen ausgerichtet. Aus diesem Grund initiierte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit dem Arbeitskreis Wertermittlung Handwerk (AWH) einen auf kleine und mittlere Handwerksbetriebe zugeschnittenen Bewertungsstandard: den AWH-Standard. Die Bewertung erfolgt zu den am Bewertungsstichtag vorhandenen Erfolgsfaktoren und der daraus abgeleiteten Ertragskraft.

Das Substanzwertverfahren beinhaltet die Bewertung der Vermögensgegenstände (Maschinen, Anlagen, Einrichtungen). Die Substanzwertberechnung orientiert sich an den Wiederbeschaffungskosten für die Vermögensgegenstände. Es wird vor allem dann angewandt, wenn das vermögen eines Betriebes aus Anlagen und Immobilien besteht oder der Ertrag des Unternehmens klein oder sogar negativ ist.

Bei der Praktikermethode ist der Firmenwert der Betriebsgewinn, multipliziert mit einem Wertfaktor (der geschätzt werden muss). Der Wertfaktor sagt, wie viele Jahre der Handwerksbetrieb den Gewinn (ohne besondere Maßnahmen und Investitionen) noch halten kann.

Bei dem Liquidationswertverfahren wird unterstellt, dass das Unternehmen aufgegeben wird. Es handelt sich um den Wert zum Zeitpunkt der Liquidation (Zerschlagung) des Unternehmens. Letztendlich entscheidet die Nachfrage am Markt und damit der sogenannte Verkehrswert.
 

In der Praxis gilt immer

Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Der Vorteil einer Betriebsübernahme gegenüber einer Neugründung liegt bei den geringeren Unsicherheiten und Geschäftsrisiken. Andererseits sind bei ihr Haftungsfragen zu berücksichtigen (Haftung für Altschulden). Informationen dazu erhalten Sie in einer Rechtsberatung in der Handwerkskammer.
 

Varianten der Betriebsübergabe sind

  • Beteiligung an einem Handwerksbetrieb,
  • Pachtvertrag über einen Handwerksbetrieb,
  • Unternehmenskauf.

Unternehmenskauf

Der Unternehmenskauf bietet sich bei dem Erwerb eines Unternehmens „mit allen Aktiva und Passiva“ (Wirtschaftsgütern, Forderungen und Verbindlichkeiten) an. Damit der Unternehmenskauf wirksam wird, müssen Verkäufer und Käufer einen Kaufvertrag schließen. Der Kaufvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden, um eventuell Streitigkeiten zu vermeiden. Einzelheiten können in einem persönlichen Gespräch in der Rechtsabteilung der Handwerkskammer besprochen werden.
 

Unternehmenspacht

Um den Generationenwechsel vorzubereiten wird in der Praxis häufig die Betriebsverpachtung als Art der Betriebsübernahme gewählt. Die Pacht eines Unternehmens stellt die Überlassung sämtlicher Sachen und Rechte sowie der wirtschaftlichen Kontakte dar.

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