
Präqualifikation bei öffentlichen Bauaufträgen ab Dezember 2009
Bauunternehmen aufgepasst! Die Präqualifikation ist bald Pflicht, um sich bei den Ausschreibungen für Vergaben des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) zu beteiligen. Öffentliche Aufträge des SIB ab einem Schwellenwert von 25.000 Euro werden bei Beschränkten Ausschreibungen ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb oder bei freihändigen Vergaben ab Dezember vorrangig an präqualifizierte Unternehmen vergeben. Bei Vergaben des Bundes ist dies bereits seit längerem der Fall.
Ohne Eigungsnachweis kein Auftrag
Dank des Engagements der Handwerksorganisationen konnte das Inkrafttreten dieser Regelung in Sachsen vom 1. Juni auf den 1. Dezember 2009 verschoben werden, damit alle Firmen die gleichen Chancen haben von Aufträgen zu profitieren. Ab Dezember wird es nun ernst. Ohne Präqualifizierung keine öffentlichen Aufträge des SIB.
Bei Bauaufträgen bis 25.000 Euro wird glücklicherweise ab sofort gänzlich auf die Präqualifizierung als Eignungsprüfung verzichtet. Dies kommt vor allem kleineren Handwerksbetrieben zu Gute und ist ebenfalls ein Resultat des Einsatzes der Handwerksorganisationen.
Berater der Handwerkskammer sind Ansprechpartner zu Präqualifizierung
Zunehmend setzen Auftraggeber die Präqualifikation als Nachweis der fachlichen Eignung voraus. Damit steigt der Druck auf die Unternehmen, sich dem Präqualifizierungsprozess zu unterziehen. Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, sollten Unternehmen prüfen, ob sie den Prozess durchlaufen möchten, auch wenn er Zeit und Geld kostet.
Informationen zum Thema "Präqualifizierung" haben die Berater der Handwerkskammer oder der Sächsische Baugewerbeverband. Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer zu Leipzig ist Berit Hennig.