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Umweltzone der Stadt Leipzig ab 2011

In der Stadt Leipzig wurde am 1. März 2011 eine Umweltzone eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt dürfen sich darin in der Regel nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette bewegen.
 

Abgrenzung der Umweltzone

Die geplante Umweltzone umfasst rund 62 Prozent des Leipziger Stadtgebietes. Die aktuelle Karte der Umweltzone (pdf-Datei, 9 MB) zeigt deren etwaige Abgrenzungen.
 

Luftreinhalteplan als Grundlage

Die Einrichtung der Umweltzone ist Bestandteil des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig und eine von 48 darin enthaltenen Maßnahmen. Dieser Luftreinhalteplan (Link zur pdf-Datei auf der Internetpräsenz der Stadt Leipzig) wurde am 18. Dezember 2009 von der Stadt (Stadt Leipzig | Der Oberbürgermeister | Amt für Umweltschutz) herausgegeben.
 

Ausnahmeregelungen und Beantragung

Um besondere Härten für die Wirtschaft zu vermeiden, wurden von der Stadt Ausnahme- und Übergangsregelungen festgelegt. Sie sind auf der Internetseite der Stadt Leipzig aufgelistet.

Da die geplanten Ausnahmen aus Sicht der Wirtschaft für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe nicht ausreichend sind, forderte die Handwerkskammer zu Leipzig in der Deabatte um die Ausgestaltung des Luftreinhalteplans weitere Regelungen, die allerdings nur teilweise berücksichtigt wurden. Eine Stellungnahme der Handwerkskammer vom 21. Juli 2010 zum Entwurf des geplanten Ausnahmekataloges mit Allgemeinverfügung und Verwaltungsvorschrift steht zum Nachlesen bereit.

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot können beim Ordnungsamt gestellt werden. Für Ausnahmeregelungen die per Allgemeinverfügung festgelegt wurden, sind keine Anträge erforderlich.
 

Welche Fahrzeuge erhalten die grüne Plakette?

Alle Pkw, Kleintransporter, Busse, Wohnmobile und Lkw, die ab 2011 in der Umweltzone fahren wollen, benötigen eine grüne Plakette. Das betrifft sowohl Dieselfahrzeuge als auch Benziner. Die grüne Plakette erhalten Fahrzeuge, die vorgeschriebene Emissionswerte, eingeteilt nach Schadstoffklassen, einhalten. Dies sind Diesel Euro 4, Diesel Euro 3 mit Partikelfilter, alle Benziner mit geregeltem Katalysator sowie Elektroautos.

Welcher Schadstoffklasse ein Fahrzeug angehört, ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren (Link zur zugehörigen Seite auf der Internetpräsenz der Stadt Leipzig).

Die Zuordnung der Schlüsselnummern (Link zur zugehörigen Seite auf der Internetpräsenz der Stadt Leipzig) gibt Aufschluss darüber, welche Fahrzeuge eine grüne Plakette erhalten.

Die Plakette ist erhältlich beim Ordnungsamt der Stadt Leipzig, bei allen Kfz-Zulassungsstellen, bei den technischen Überwachungsvereinen (zum Beispiel TÜV und Dekra) sowie bei autorisierten Abgasuntersuchungs-Werkstätten. Sie kostet meist zwischen 5 und 10 Euro.
 

Bußgeld bei Ordnungswidrigkeiten

Ein Befahren der Umweltzone ohne grüne Plakette kann mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
 

Fördermöglichkeiten zur Umrüstung und Neuanschaffung von Fahrzeugen

Viele Unternehmen erneuern sukzessive ihre Fahrzeugflotte nach Umweltaspekten oder rüsten ihren Fuhrpark angesichts von Umweltzonen nach. Um die Belastung für das Firmenbudget gering zu halten, gibt es Möglichkeiten zur Förderung. Eine Fördermöglichkeit besteht zurzeit jedoch nur für die Neubeschaffung von Fahrzeugen durch einen zinsgünstigen Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Hausbank. Die beigefügte Übersicht zur Neuanschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen zeigt alle aktuellen Fördermöglichkeiten auf.
 

Weitere Informationen

Auf der Internetseite der Stadt Leipzig sind weitere Einzelheiten zur Umweltzone der Stadt Leipzig einsehbar. Mehr Informationen gibt es außerdem bei Christiane Hoffmann vom Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig gern zur Verfügung.