Archivbeitrag | Newsletter 2009Fördermöglichkeiten zur Neuanschaffung oder Umrüstung von Fahrzeugen
Förderprogramme für gewerbliche Unternehmen (KMU) zur Anschaffung oder Umrüstung von Fahrzeugen (Stand: April 2014)
Viele Unternehmen erneuern sukzessive ihre Fahrzeugflotte nach Umweltaspekten oder rüsten ihre Fahrzeuge um. Um die Belastung für das Firmenbudget etwas zu verringern, stellt die Handwerkskammer einige Fördermöglichkeiten vor.
Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Das "KfW-Umweltprogramm" beinhaltet Kredite für die Anschaffung von mit Biomethan oder Erdgas betriebenen Fahrzeugen, die mindestens den Abgasstandard Euro 6 erfüllen. Weiterhin wird die Anschaffung emissions- und lärmarmer Nutzfahrzeuge mit Abgasstandard Euro 6 gefördert.
Unter die Förderung fallen die Klassen N1 (bis 3,5 Tonnen), N2 (bis 12 Tonnen) - sofern gewerblich genutzt) und die Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen) mit einer Bezugsmasse bis zu 2.840 Kilogramm. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens, also vor Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrages bei der KfW zu stellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen stehen unter www.kfw.de zur Verfügung.
Förderung des Bundesamtes für Güterverkehr
"De-minimis"-Förderprogramm für schwere Nutzfahrzeuge: Eigentümer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen ab zwölf Tonnen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind, können unter anderem für fahrzeugbezogene Maßnahmen, wie den Einbau von Partikelminderungssystemen (Partikelfilter), bezuschusst werden.
Je fahrzeugbezogener Maßnahme ist der nicht rückzahlbare Zuschuss auf 2.500 Euro begrenzt.
Für die Förderperiode 2015 können ab Oktober 2014 Anträge gestellt werden. Das Antragsformular, die Förderrichtlinie sowie weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Güterverkehr unter www.bag.bund.de. Nähere Informationen zur Förderperiode 2015 sind dort ab September 2014 erhältlich.
Der Bewilligungszeitraum beginnt nach Eingang des vollständigen Antrages. Mit der Durchführung der Fördermaßnahmen darf jedoch erst nach Antragstellung begonnen werden.
Förderung von Erdgasfahrzeugen durch die Stadtwerke Leipzig GmbH
Die Stadtwerke Leipzig unterstützen ihre Geschäfts- und Privatkunden auch 2014 bei der Anschaffung von Erdgasfahrzeugen. Die Förderung besteht aus einer Tankgutschrift in Höhe von 400 Kilogramm Erdgas. Voraussetzung ist, dass der Firmensitz in Leipzig ist, das Fahrzeug in Leipzig angemeldet wurde und der Antrag auf Förderung vor der Anschaffung des Fahrzeuges gestellt wird.
Anträge erhält man unter www.swl.de oder im Kunden-Service-Center der Stadtwerke Leipzig (Pfaffendorfer Straße 2 | 04105 Leipzig | Telefon 0341 121-3333).
Für Informationen und Beratung zu den Förderprogrammen steht das Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer gern zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist Christiane Hoffmann.