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Umweltzone in Leipzig - Kammer fordert Ausnahmeregelungen

4. Februar 2010 | Die Handwerkskammer zu Leipzig hat sich mit einem Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig gewandt, um Position zu den geplanten Ausnahmeregelungen der Leipziger Umweltzone zu beziehen. Die Kammer kritisiert grundsätzlich, dass die von der EU geforderten Prinzipien der Verursacherbezogenheit, Partnerschaft und Verhältnismäßigkeit im Zuge der Luftreinhaltung in Leipzig erheblich verletzt wurden.

Der extrem geringe Zeitraum zur Einführung der großflächigen "grünen Umweltzone" erfordere vernünftige, unbürokratische und wirtschaftlich verträgliche Lösungen. Dies sei auch der Fall, weil aufgrund der Aussagen der Stadtverwaltung bis Ende Mai 2009 davon auszugehen war, dass in Leipzig keine Umweltzone eingeführt wird.
 

Ausnahmeregelungen müssen Leistungsfähigkeit betroffener Unternehmen berücksichtigen

Bei Ausnahmeregelungen sei die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von betroffenen Unternehmen zu berücksichtigen, vor allem da die derzeitigen Fördermöglichkeiten zur Neuanschaffung oder Umrüstung von Fahrzeugen sehr begrenzt sind.
 

Kritik an vorgeschlagener Stichtagsregelung und Vorschläge für wirtschaftsfreundliche Regelungen

Die Handwerkskammer kritisiert in dem Schreiben unter anderem Stichtagsregelungen im vorgelegten Entwurf der Ausnahmeregelungen und plädiert für geringe Gebührensätze zum Erwerb von Ausnahmegenehmigungen. Die Generierung von Zusatzeinnahmen zur Verbesserung der städtischen Haushaltslage wäre unangebracht.
 

Vorschlag: 2011 und 2012 Ausnahmen per Allgemeinverfügung

Im Sinne eines einfachen, effizienten und weitgehend unbürokratischen Verfahrens schlägt die Handwerkskammer in den ersten zwei Jahren (2011 und 2012) eine Regelung per Allgemeinverfügung vor.

Außerdem sei eine Anerkennung von Ausnahmen anderer Städte ratsam. Das heißt Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren in eine Umweltzone mit grüner Plakette durch eine andere Stadt erhalten haben, sollten auch in die Leipziger Zone einfahren dürfen.

Das komplette Schreiben und weitere Vorschläge für die Gestaltung der Ausnahmeregelungen gibt es im Download.

 

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