Startseite

Betriebswirtschaft
Auftragswesen
Betriebsübergabe + -übernahme
Existenzgründung
Gründercoaching
Kapitalbedarf + Finanzierung
Kostenrechnung + Kalkulation
Krisenbewältigung
Marketing
Öffentliche Förderung
Personal
Rechnungen + Belegwesen
Rechtsformen
Stellungnahmen
Unternehmenssicherung
Ansprechpartner
Existenzgründung
Starter-Center
Ablaufplan Existenzgründung
Businessplan + Unternehmenskonzept
Erfüllung steuerlicher Pflichten
Gründercoaching
Handwerksrecht
Idee + Person
Kapitalbedarf + Finanzierung
Kostenrechnung + Kalkulation
Marketing
Öffentliche Förderung
Personal
Rechtsformen
Standortwahl
Umsatz- + Ertragsvorschau
Versicherungen
Ansprechpartner
Außenwirtschaft
Einstieg ins Auslandsgeschäft
Europäische Union
Grenzüberschreitend arbeiten
Außenwirtschaftsförderung
Informationen + Links
Veranstaltungen + Regionales
Enterprise Europe Network
Ansprechpartner
Messen
Messebeteiligung
Fördermöglichkeiten
Denkmalpflege
Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer
Internet + Neue Medien
Recht
Arbeits- und Sozialrecht
Zivil- und Wirtschaftsrecht
Öffentliches Recht
Inkassostelle
Vertragsmuster + Formulare
Ansprechpartner
Standortfragen
Landes- + Regionalplanung
Bauleitplanung
Arbeitsstätten
Baubestimmungen
Gewerbeflächenservice
Ansprechpartner
Technik
Arbeitssicherheit
CE-Kennzeichnung
Maschinenbewertung
Zulieferwesen
Auftragswesen
Förderprogramme
Ansprechpartner
Technologie + Innovation
Technologietransfer
Hörsaal Handwerk
Erfinderberatung + Schutzrechte
Förderprogramme
Transferbrief Leipzig
Wettbewerbe + Preise
Qualitätsmanagement
Ansprechpartner
Umwelt + Energie
Betrieblicher Umweltschutz
Betriebliche Energieeffizienz
Umweltgerechtes Bauen
Förderprogramme
Umweltmanagement
Umweltmarketing
Umweltallianz Sachsen
Sächsische Arbeitsschutz-Konferenz
Broschüren + Praxishilfen
Wettbewerbe + Preise
Ansprechpartner
Formulare + Downloads
Existenzgründung
Betriebswirtschaft
Recht
Außenwirtschaft
Geldstücke. Bild: aboutpixel.de - Sven Schneider

Fördermöglichkeiten zur Neuanschaffung oder Umrüstung von Fahrzeugen

Förderprogramme für gewerbliche Unternehmen (KMU) zur Anschaffung oder Umrüstung von Fahrzeugen   

Viele Unternehmen erneuern sukzessive ihre Fahrzeugflotte nach Umweltaspekten oder rüsten ihre Fahrzeuge um.

Um die Belastung für das Firmenbudget etwas zu verringern, stellt die Handwerkskammer einige Fördermöglichkeiten vor.
 

Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Das "KfW-Umweltprogramm" beinhaltet Kredite für die Anschaffung von biogas- oder erdgasbetriebenen Fahrzeugen, die mindestens den Abgasstandard Euro VI bzw. bei schweren Nutzfahrzeugen EEV erfüllen. Weiterhin wird die Anschaffung emissions- und lärmarmer leichter Nutzfahrzeuge mit Abgasstandard Euro VI gefördert sowie LKW ab zwölf Tonnen Gesamtgewicht, mit ebenfalls dem Abgasstandard Euro VI. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Achtung! Seit Januar 2012 können im Zuschussprogramm Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge nur noch Anträge für die Anschaffung schwerer Nutzfahrzeuge ab zwölf Tonnen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind mit der Schadstoffklasse Euro VI gestellt werden.

Nach der "Richtlinie zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge" beträgt der Zuschuss für mittlere Unternehmen 1.800 Euro und für kleine Unternehmen gemäß Kriterien der EU-Kommission 2.200 Euro je Fahrzeug. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern ist hierbei ausgeschlossen.

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens, also vor Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrages bei der KfW zu stellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen stehen unter www.kfw.de zur Verfügung.
 

Förderung des Bundesamtes für Güterverkehr

"De-minimis"-Förderprogramm für schwere Nutzfahrzeuge: Eigentümer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen ab zwölf Tonnen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind, können unter anderem für fahrzeugbezogene Maßnahmen, wie den Einbau von Partikelminderungssystemen (Partikelfilter), bezuschusst werden.

Der maximale Förderbetrag berechnet sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug (2.000 Euro) multipliziert mit der Anzahl der zum 30. September im vorausgegangenen Jahr zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge (maximal 33.000 Euro). Je fahrzeugbezogener Maßnahme ist der nicht rückzahlbare Zuschuss auf 3.600 Euro begrenzt.

Für die Förderperiode 2012 können ab seit Oktober 2011 Anträge gestellt werden. Das Antragsformular, die Förderrichtlinie sowie weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Güterverkehr unter www.bag.bund.de.

Der Bewilligungszeitraum beginnt nach Eingang des vollständigen Antrages. Mit der Durchführung der Fördermaßnahmen darf jedoch erst nach Antragstellung begonnen werden. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2012.
  

Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei Nachrüstung von Rußpartikelfiltern

Seit Januar 2012 wird die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw und Kleintransportern mit Dieselmotor bis 3,5 Tonnen erneut gefördert. Förderanträge können seit Februar 2012 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Förderhöhe beträgt 330 Euro pro Fahrzeug.

Der Antrag ist nach der Nachrüstung des Fahrzeuges und der Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I zu stellen. Vor dem 1. Januar 2012 durchgeführte Nachrüstungen sind nicht förderfähig. Nähere Informationen und die Antragsformulare gibt es auf www.bafa.de.
  

Förderung von Erdgasfahrzeugen durch die Stadtwerke Leipzig GmbH

Die Stadtwerke Leipzig unterstützen ihre Geschäftskunden mit 500 Euro bei der Anschaffung von Erdgasfahrzeugen. Voraussetzung ist, dass der Firmensitz in Leipzig ist, das Fahrzeug in Leipzig angemeldet wurde und der Antrag auf Förderung vor der Anschaffung des Fahrzeuges gestellt wird.

Anträge erhält man unter www.swl.de oder im Kunden-Service-Center der Stadtwerke Leipzig (Pfaffendorfer Straße 2, 04105 Leipzig, Telefon: 0341 121-3333).
 

Für Informationen und Beratung zu den Förderprogrammen steht das Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer gern zur Verfügung.
Ansprechpartnerin ist Christiane Hoffmann.

 

Bild: aboutpixel.de - Sven Schneider

Nachrüstung von Rußpartikelfiltern wird wieder gefördert weiter
Umwelt- und Transferzentrum - Partner in Umweltfragenweiter
Service im Überblick