Fördermöglichkeiten zur Neuanschaffung oder Umrüstung von Fahrzeugen
Förderprogramme für gewerbliche Unternehmen (KMU) zur Anschaffung oder Umrüstung von Fahrzeugen
Viele Unternehmen erneuern sukzessive ihre Fahrzeugflotte nach Umweltaspekten oder rüsten ihre Fahrzeuge um. Um die Belastung für das Firmenbudget etwas zu verringern, stellt die Handwerkskammer einige Fördermöglichkeiten vor.
Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Das "KfW-Umweltprogramm" beinhaltet Kredite für die Anschaffung von biogas- oder erdgasbetriebenen Fahrzeugen, die mindestens den Abgasstandard Euro VI beziehugsweise bei schweren Nutzfahrzeugen EEV erfüllen. Weiterhin wird die Anschaffung emissions- und lärmarmer leichter Nutzfahrzeuge mit Abgasstandard Euro VI gefördert sowie LKW ab zwölf Tonnen Gesamtgewicht, mit ebenfalls dem Abgasstandard Euro VI. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Achtung! Seit Januar 2012 können beim Zuschussprogramm Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge nur noch Anträge für die Anschaffung schwerer Nutzfahrzeuge ab zwölf Tonnen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und bei ihrer ersten verkehrsrechtlichen Zulassung unter die Schadstoffklasse Euro VI fallen, gestellt werden. Nach der "Richtlinie zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge" beträgt der Zuschuss seit März 2012 für mittlere Unternehmen 4.950 Euro und für kleine Unternehmen gemäß Kriterien der EU-Kommission 6.050 Euro je Fahrzeug. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern ist hierbei ausgeschlossen.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens, also vor Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrages bei der KfW zu stellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen stehen unter www.kfw.de zur Verfügung.
Förderung des Bundesamtes für Güterverkehr
"De-minimis"-Förderprogramm für schwere Nutzfahrzeuge: Eigentümer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen ab zwölf Tonnen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind, können unter anderem für fahrzeugbezogene Maßnahmen, wie den Einbau von Partikelminderungssystemen (Partikelfilter), bezuschusst werden.
Der maximale Förderbetrag berechnet sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug (2.000 Euro) multipliziert mit der Anzahl der zum 30. September im vorausgegangenen Jahr zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge (maximal 33.000 Euro). Je fahrzeugbezogener Maßnahme ist der nicht rückzahlbare Zuschuss auf 3.600 Euro begrenzt.
Für die Förderperiode 2012 können ab seit Oktober 2011 Anträge gestellt werden. Das Antragsformular, die Förderrichtlinie sowie weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Güterverkehr unter www.bag.bund.de.
Der Bewilligungszeitraum beginnt nach Eingang des vollständigen Antrages. Mit der Durchführung der Fördermaßnahmen darf jedoch erst nach Antragstellung begonnen werden. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2012.
Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei Nachrüstung von Rußpartikelfiltern
Seit Januar 2012 wird die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw und Kleintransportern mit Dieselmotor bis 3,5 Tonnen erneut gefördert. Förderanträge können seit Februar 2012 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Förderhöhe beträgt 330 Euro pro Fahrzeug.
Der Antrag ist nach der Nachrüstung des Fahrzeuges und der Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I zu stellen. Vor dem 1. Januar 2012 durchgeführte Nachrüstungen sind nicht förderfähig. Nähere Informationen und die Antragsformulare gibt es auf www.bafa.de.
Förderung von Erdgasfahrzeugen durch die Stadtwerke Leipzig GmbH
Die Stadtwerke Leipzig unterstützen ihre Geschäftskunden mit 500 Euro bei der Anschaffung von Erdgasfahrzeugen. Voraussetzung ist, dass der Firmensitz in Leipzig ist, das Fahrzeug in Leipzig angemeldet wurde und der Antrag auf Förderung vor der Anschaffung des Fahrzeuges gestellt wird.
Anträge erhält man unter www.swl.de oder im Kunden-Service-Center der Stadtwerke Leipzig (Pfaffendorfer Straße 2, 04105 Leipzig, Telefon 0341 121-3333).
Für Informationen und Beratung zu den Förderprogrammen steht das Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer gern zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist Christiane Hoffmann.
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Ansprechpartner

Beraterin Umwelt
Tel. 034383 612-25
Fax 034383 612-20
hoffmann.c@hwk-leipzig.deE-Mail
hoffmann.c@hwk-leipzig.de
Seite aktualisiert am 17. Mai 2013, online seit 29. September 2009
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