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Fördermöglichkeiten zur Neuanschaffung oder Umrüstung von FahrzeugenFörderprogramme für gewerbliche Unternehmen (KMU) zur Anschaffung oder Umrüstung von Fahrzeugen Viele Unternehmen erneuern sukzessive ihre Fahrzeugflotte nach Umweltaspekten oder rüsten ihren Fuhrpark nach. Um die Belastung für das Firmenbudget gering zu halten, stellt die Handwerkskammer eine Reihe von Möglichkeiten zur Förderung kurz vor.
Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
Das "ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm" beinhaltet Kredite für die Anschaffung von biogas- oder erdgasbetriebenen Fahrzeugen sowie emissions- und lärmarmen leichten Nutzfahrzeugen. Diese müssen dem Abgasstandard Euro-5 entsprechen. (Fahrzeuge kleiner oder gleich 3,5 Tonnen der Klasse N1 und Fahrzeuge ab 3,5 bis 12 Tonnen der Klasse N2). Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Weiterhin werden emissionsarme schwere Nutzfahrzeuge ab zwölf Tonnen, die mindestens den Abgasstandard EEV erfüllen, gefördert. - Zuschussprogramm Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge
Antragsstopp aufgehoben: Für die Anschaffung schwerer Nutzfahrzeuge ab zwölf Tonnen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und den Abgasstandard EEV der Klasse 1 einhalten, können wieder Anträge auf Gewährung eines Zuschusses gestellt werden. Nach der neuen "Richtlinie zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge" beträgt der Zuschuss für mittlere Unternehmen 1.350 Euro und für kleine Unternehmen 1.650 Euro. Beim Kauf von Euro VI-Fahrzeugen können für mittlere Unternehmen1.800 Euro und für kleine Unternehmen gemäß Kriterien der EU-Kommission 2.200 Euro je Fahrzeug gefördert werden.
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern ist hierbei ausgeschlossen.
Die bislang im Rahmen des ERP-Umwelt- und Energiesparprogramms angebotene Darlehensvariante wurde aufgrund der geringen Inanspruchnahme eingestellt.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens, also vor Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrages bei der KfW zu stellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen stehen unter www.kfw-foerderbank.de zur Verfügung oder können im Infocenter der KfW-Förderbank unter 0180 1241124 angefordert werden.
Förderung des Bundesamtes für Güterverkehr - "De-minimis"-Förderprogramm für schwere Nutzfahrzeuge
Eigentümer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen ab 12 Tonnen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind, können u. a. für fahrzeugbezogene Maßnahmen, wie den Einbau von Partikelminderungssystemen (Partikelfilter), bezuschusst werden. Der maximale Förderbetrag berechnet sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug (1.400 Euro) multipliziert mit der Anzahl der im vorausgegangenen Jahr zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge (maximal 33.000 Euro). Je fahrzeugbezogener Maßnahme ist der nicht rückzahlbare Zuschuss auf 3.600 Euro begrenzt.
Für die Förderperiode 2010 können ab dem 1. November 2009 Anträge gestellt werden. Beim Bundesamt für Güterverkehr gibt es das Antragsformular, die Förderrichtlinie sowie weitere Informationen unter www.bag.bund.de. Der Bewilligungszeitraum beginnt nach Eingang des vollständigen Antrages, frühestens jedoch am 1. Januar 2010. Mit der Durchführung der Fördermaßnahmen darf jedoch erst nach Antragstellung und frühestens ab dem 1. Januar 2010 begonnen werden. Die Antragsfrist endet am 31. März 2010.
Auch die Mautgebühr, die unter anderem nach Abgasverhalten und Schadstoffklasse berechnet wird, lässt sich mit der Nachrüstung von Abgasreinigungssystemen reduzieren. Unabhängig von der De-minimis-Förderung wird diese Nachrüstung indirekt gefördert. Je höher die erreichte Schadstoffklasse bzw. die Emissionsstufe (z. B. S5 / EURO V) desto niedriger ist die Maut pro Kilometer. Die Mautgebühr wird u. a. nach Abgasverhalten / Schadstoffklasse berechnet.
Förderung von Erdgasfahrzeugen durch die Stadtwerke Leipzig GmbH - Die Stadtwerke Leipzig unterstützen ihre Geschäftskunden mit 500 Euro bei der Anschaffung von Erdgasfahrzeugen. Voraussetzung ist, dass der Firmensitz in Leipzig ist, das Fahrzeug in Leipzig angemeldet wurde und der Antrag auf Förderung vor der Anschaffung des Fahrzeuges gestellt wird. Anträge erhält man unter www.swl.de oder im Kunden-Service-Center der Stadtwerke Leipzig (Tel.: 0341 121-3333, Pfaffendorfer Straße 2, 04105 Leipzig)
Umrüstung von Diesel-Fahrzeugen (leichte Nutzfahrzeuge und Pkw) - Die Umrüstung von Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern wird gefördert. Werden Fahrzeuge mit einem Filter nachgerüstet, kann der Fahrzeughalter eine Förderung in Höhe von 330 Euro erhalten. Alle, die ihren Diesel-Pkw bereits 2010 nachgerüstet haben, erhalten die Förderung rückwirkend. Förderanträge können ab 1. Juni 2010 online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Nähere Informationen im beigefügten Artikel.
Für Informationen und Beratung zu den Förderprogrammen steht das Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer gern zur Verfügung. Ansprechpartner ist Christiane Hoffmann. Bild: aboutpixel.de - Sven Schneider

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