Startseite

Betriebswirtschaft
Auftragswesen
Betriebsübergabe + -übernahme
Existenzgründung
Gründercoaching
Kapitalbedarf + Finanzierung
Kostenrechnung + Kalkulation
Krisenbewältigung
Marketing
Öffentliche Förderung
Personal
Rechnungen + Belegwesen
Rechtsformen
Stellungnahmen
Unternehmenssicherung
Ansprechpartner
Existenzgründung
Starter-Center
Ablaufplan Existenzgründung
Businessplan + Unternehmenskonzept
Erfüllung steuerlicher Pflichten
Gründercoaching
Handwerksrecht
Idee + Person
Kapitalbedarf + Finanzierung
Kostenrechnung + Kalkulation
Marketing
Öffentliche Förderung
Personal
Rechtsformen
Standortwahl
Umsatz- + Ertragsvorschau
Versicherungen
Ansprechpartner
Außenwirtschaft
Einstieg ins Auslandsgeschäft
Europäische Union
Grenzüberschreitend arbeiten
Außenwirtschaftsförderung
Informationen + Links
Veranstaltungen + Regionales
Enterprise Europe Network
Ansprechpartner
Messen
Messebeteiligung
Fördermöglichkeiten
Denkmalpflege
Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer
Internet + Neue Medien
Recht
Arbeits- und Sozialrecht
Zivil- und Wirtschaftsrecht
Öffentliches Recht
Inkassostelle
Vertragsmuster + Formulare
Ansprechpartner
Standortfragen
Landes- + Regionalplanung
Bauleitplanung
Arbeitsstätten
Baubestimmungen
Gewerbeflächenservice
Ansprechpartner
Technik
Arbeitssicherheit
CE-Kennzeichnung
Maschinenbewertung
Zulieferwesen
Auftragswesen
Förderprogramme
Wettbewerbe + Preise
Ansprechpartner
Technologie + Innovation
Technologietransfer
Erfinderberatung + Schutzrechte
Qualitätsmanagement
Wettbewerbe + Preise
Förderprogramme
Ansprechpartner
Umwelt + Energie
Betrieblicher Umweltschutz
Betriebliche Energieeffizienz
Umweltgerechtes Bauen
Förderprogramme
Umweltmanagement
Umweltmarketing
Umweltallianz Sachsen
Arbeitsschutz-Allianz Sachsen
Broschüren + Praxishilfen
Wettbewerbe + Preise
Ansprechpartner
Formulare + Downloads
Existenzgründung
Betriebswirtschaft
Recht
Außenwirtschaft
Geldstücke. Bild: aboutpixel.de - Sven Schneider

Fördermöglichkeiten zur Neuanschaffung oder Umrüstung von Fahrzeugen

Förderprogramme für gewerbliche Unternehmen (KMU) zur Anschaffung oder Umrüstung von Fahrzeugen  

 

Viele Unternehmen erneuern sukzessive ihre Fahrzeugflotte nach Umweltaspekten oder rüsten ihren Fuhrpark nach. Um die Belastung für das Firmenbudget gering zu halten, stellt die Handwerkskammer eine Reihe von Möglichkeiten zur Förderung kurz vor.

Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)   

  • ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm

    Das "ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm" beinhaltet Kredite für die Anschaffung von biogas- oder erdgasbetriebenen Fahrzeugen sowie emissions- und lärmarmen leichten Nutzfahrzeugen. Diese müssen dem Abgasstandard Euro-5 entsprechen. (Fahrzeuge kleiner oder gleich 3,5 Tonnen der Klasse N1 und Fahrzeuge ab 3,5 bis 12 Tonnen der Klasse N2). Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

    Weiterhin werden emissionsarme schwere Nutzfahrzeuge ab zwölf Tonnen, die mindestens den Abgasstandard EEV erfüllen, gefördert.

  • Zuschussprogramm Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge

    Antragsstopp aufgehoben: Für die Anschaffung schwerer Nutzfahrzeuge ab zwölf Tonnen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und den Abgasstandard EEV der Klasse 1 einhalten, können wieder Anträge auf Gewährung eines Zuschusses gestellt werden. Nach der neuen "Richtlinie zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge" beträgt der Zuschuss für mittlere Unternehmen 1.350 Euro und für kleine Unternehmen 1.650 Euro. Beim Kauf von Euro VI-Fahrzeugen können für mittlere Unternehmen1.800 Euro und für kleine Unternehmen gemäß Kriterien der EU-Kommission 2.200 Euro je Fahrzeug gefördert werden.

    Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern ist hierbei ausgeschlossen.

    Die bislang im Rahmen des ERP-Umwelt- und Energiesparprogramms angebotene Darlehensvariante wurde aufgrund der geringen Inanspruchnahme eingestellt.

    Anträge sind vor Beginn des Vorhabens, also vor Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrages bei der KfW zu stellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen stehen unter www.kfw-foerderbank.de zur Verfügung oder können im Infocenter der KfW-Förderbank unter 0180 1241124 angefordert werden.


Förderung des Bundesamtes für Güterverkehr 
   

  • "De-minimis"-Förderprogramm für schwere Nutzfahrzeuge

    Eigentümer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen ab 12 Tonnen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind, können u. a. für fahrzeugbezogene Maßnahmen, wie den Einbau von Partikelminderungssystemen (Partikelfilter), bezuschusst werden. Der maximale Förderbetrag berechnet sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug (1.400 Euro) multipliziert mit der Anzahl der im vorausgegangenen Jahr zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge (maximal 33.000 Euro). Je fahrzeugbezogener Maßnahme ist der nicht rückzahlbare Zuschuss auf 3.600 Euro begrenzt.

    Für die Förderperiode 2010 können ab dem 1. November 2009 Anträge gestellt werden. Beim Bundesamt für Güterverkehr gibt es das Antragsformular, die Förderrichtlinie sowie weitere Informationen unter www.bag.bund.de. Der Bewilligungszeitraum beginnt nach Eingang des vollständigen Antrages, frühestens jedoch am 1. Januar 2010. Mit der Durchführung der Fördermaßnahmen darf jedoch erst nach Antragstellung und frühestens ab dem 1. Januar 2010 begonnen werden. Die Antragsfrist endet am 31. März 2010.

    Auch die Mautgebühr, die unter anderem nach Abgasverhalten und Schadstoffklasse berechnet wird, lässt sich mit der Nachrüstung von Abgasreinigungssystemen reduzieren. Unabhängig von der De-minimis-Förderung wird diese Nachrüstung indirekt gefördert. Je höher die erreichte Schadstoffklasse bzw. die Emissionsstufe (z. B. S5 / EURO V) desto niedriger ist die Maut pro Kilometer. Die Mautgebühr wird u. a. nach Abgasverhalten / Schadstoffklasse berechnet.

Förderung von Erdgasfahrzeugen durch die Stadtwerke Leipzig GmbH    

  • Die Stadtwerke Leipzig unterstützen ihre Geschäftskunden mit 500 Euro bei der Anschaffung von Erdgasfahrzeugen. Voraussetzung ist, dass der Firmensitz in Leipzig ist, das Fahrzeug in Leipzig angemeldet wurde und der Antrag auf Förderung vor der Anschaffung des Fahrzeuges gestellt wird. Anträge erhält man unter www.swl.de oder im Kunden-Service-Center der Stadtwerke Leipzig (Tel.: 0341 121-3333, Pfaffendorfer Straße 2, 04105 Leipzig)

Umrüstung von Diesel-Pkw    

  • Die Umrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern wird gefördert, wenn der Rußfilter ab dem 1. Januar 2006 eingebaut wurde oder noch bis zum 31. Dezember 2009 nachgerüstet wird. Dies gilt aber nur für Diesel-Pkw, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen worden. Die Förderung in Form eines Festbetrages beträgt 330 Euro. Der Antrag ist im Internet beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.pmsf.bafa.de zu stellen.

    Die Antragsfrist endete am 15. Februar 2010. Die von der Kfz-Werkstatt bestätigte Nachrüstung wird bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Bei einer Beantragung von Fördermitteln bei der BAFA ist eine Kopie der Zulassungsbescheinigung (Kraftfahrzeugschein) mit zu senden.

    Hinweis: Auch Kleintransporter werden teilweise als Pkw versteuert. Die Neuanschaffung von Diesel-Pkw, die die Euro-6-Norm einhalten, wird in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2013 ebenfalls mit insgesamt 150 Euro steuerlich gefördert.

Die Bundesregierung sieht in ihrem Haushaltsplan vor, die Nachrüstung der Diesel-Pkw mit Partikelfiltern auch 2010 zu fördern. Außerdem soll die Förderung auf leichte Nutzfahrzeuge ausgeweitet werden. Weitere Informationen im beigefügten Artikel.

Für Informationen und Beratung zu den Förderprogrammen steht das Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer gern zur Verfügung. Ansprechpartner ist Christiane Hoffmann.

 

 

 

 

 

 

 

 





















Nachrüstung mit Partikelfiltern soll auch 2010 gefördert werdenweiter
Umwelt- und Transferzentrum - Partner in Umweltfragenweiter
Service im Überblick