Nach Stechuhr-Urteil: Die Pläne zur Arbeitszeiterfassung
Unternehmen müssen täglich Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit elektronisch erfassen. Das sieht der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Novellierung des Arbeitszeitgesetzes vor. Ausnahmen sind unter anderem für Kleinbetriebe aus dem Handwerk geplant.