Meister-BAföG: Beratung für die Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung (AFBG)
Die Ausbildung zum Handwerksmeister und andere öffentlich-rechtliche Fortbildungsabschlüsse mit einem auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang von über 400 Stunden werden durch den Staat finanziell gefördert. Das Spektrum der Förderung reicht von monatlichen Unterhaltsbeiträgen bis zu zinsgünstigen Bankdarlehen. Für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden beispielsweise nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 30,5 Prozent gewährt.
Förderung ist abhängig von Lehrgang und Lebenssitutation
Die Förderung ist abhängig von der persönlichen Lebenssituation des Teilnehmers und der gewählten Lehrgangsform. Eine umfassende Beratung zur finanziellen Unterstützung während der Meisterausbildung (Meister-BAföG) gemäß dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten Sie durch die Mitarbeiter der AFBG-Stelle.
BMBF-Video fasst Fakten zum Meister-BAföG zusammen
Ein kurzes Informationsvideo des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fasst die wichtigsten Punkte zum Meister-BAföG zusammen.
Zum Starten des Videos in den Player klicken. Sollte der Film nicht abgespielt werden, kann er auch in der Mediathek des BMBF angeschaut werden.
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