Row of business people attending a seminar and listening closely Schlagwort(e): people, person, lifestyle, Caucasian, business, businesswoman, businessman, male, female, man, woman, foreground, selective, focus, sitting, seated, education, training, seminar, conference, meeting, briefing, student, intern, knowledge, profile, team, colleagues, partners, co-workers, coworkers, associates, writing, concentrated, interested, corporate, corporation, teamwork, togetherness, together, indoor, inside, office, workplace, formal, management, staff, presentation, worker, young
pressmaster / stock.adobe.com

Die wichtigsten Schritte zur Förderung

Lehrgangsplanung und Anmeldung

Die Weiterbildungsberater der Handwerkskammer zu Leipzig unterstützen Weiterbildungsinteressierte bei der Planung Ihrer Fortbildung und beraten zu Fördermöglichkeiten sowie zu den wichtigsten Schritten auf dem Weg zur Förderung.

Folgende Lehrgänge mit Fortbildungsabschluss, angeboten bei der Handwerkskammer zu Leipzig, erfüllen die Förderbedingungen zu Inanspruchnahme einer Förderung nach dem AFBG.

Beantragung und Bescheid

Teilnehmer und Teilnehmerinnen beantragen die Förderung schriftlich oder online bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Antragstellers.
 



Sachsen
 

Bundesweit



Antragsformulare

Vor Beginn der Maßnahme / des Maßnahmeabschnitts

Das Formblatt A wird bei Erst- und Folgeanträgen genutzt und enthält persönliche Angaben der Antragstellenden (Adresse, Kontoverbindung, Lebenslauf), den Fortbildungsplan (bei der Meisterausbildung sind hier alle vier Teile einzutragen), die Angaben zum gewünschten Förderumfang (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Unterhalt, Materialkosten Meisterprüfungsprojekt), Angaben zu Kindern sowie die Förderung von Alleinerziehenden (Zeilen 73 und 74), im Fall einer Vollzeitmaßnahme kurze Angaben zu Einkommen und Vermögen – Verweis auf Anlagen zum Formblatt A). Das Formblatt A ist vollständig durch die Antragstellenden auszufüllen und zu unterschreiben.
 

Anlage 1 zum Formblatt A: Angaben zum Einkommen und Vermögen (nur Vollzeit)

Die Anlage 1 zum Formblatt A ist nur im Fall einer Vollzeitmaßnahme und bei Beantragung des Unterhaltes auszufüllen (Zeilen 40, 75 und 76 im Formblatt A). Die Anlage ist durch die Antragstellenden vollständig (Zutreffendes) auszufüllen und zu unterschreiben. Nachweise sind beizufügen. Alle Angaben beziehen sich nur auf den Zeitraum der Maßnahme / des Maßnahmeabschnitts.
 

Anlage 2 zum Formblatt A: Erklärung des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners (nur Vollzeit)

Die Anlage 1 zum Formblatt A ist nur im Fall einer Vollzeitmaßnahme und bei Beantragung des Unterhaltes und mit dem Familienstand verheiratet oder in eingetragener Lebensgemeinschaft auszufüllen (Zeilen 10, 40, 75 und 76 im Formblatt A). Die Anlage ist durch den Ehegatten / die Ehegattin / den eingetragenen Lebenspartner / die eingetragene Lebenspartnerin der antragstellenden Person vollständig (Zutreffendes) auszufüllen und zu unterschreiben. Nachweise sind beizufügen. Alle Angaben beziehen sich auf das vorletzte Kalenderjahr.
 

Anlage 3 zum Formblatt A: Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer

Neben Deutschen sind auch Ausländer AFBG-berechtigt, wenn sie zum Beispiel ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel beziehungsweise über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen. Die Anlage ist durch die Antragstellenden vollständig (Zutreffendes) auszufüllen und zu unterschreiben. Nachweise sind beizufügen.

Vor Beginn der Maßnahme / des Maßnahmeabschnitts

Die Bescheinigung ist nur im Fall einer Vollzeitmaßnahme zu nutzen. Die Angaben sind durch das Versicherungsunternehmen, zum Beispiel Krankenkasse, zu bestätigen.

Vor Beginn der Maßnahme / des Maßnahmeabschnitts

Das Formblatt B enthält Angaben zur Maßnahme / oder zum Maßnahmeabschnitt (Zeitraum, Unterrichtseinheiten), angestrebtes Fortbildungsziel, Höhe der Lehrgangsgebühren und Termin der Rechnungsstellung. Das Formblatt wird ausschließlich durch den Bildungsträger (hier: Handwerkskammer zu Leipzig) ausgefüllt. Die Teilnehmenden erhalten das Formblatt mit Einladung zum Lehrgang.

Vor Beginn der Maßnahme / des Maßnahmeabschnitts

Die Teilnehmenden müssen vor Beginn der Maßnahme über die nach der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung erforderliche berufliche Vorqualifikation verfügen. Die Zeilen 1 bis 7 sind durch die Antragstellenden auszufüllen, und dann zur Bestätigung an die prüfende Stelle (hier: Handwerkskammer zu Leipzig / Geschäftsstelle der Fortbildungsprüfungsausschüsse / Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse) einzureichen.

Während und nach der Maßnahme / des Maßnahmeabschnitts

Die Teilnehmenden haben regelmäßig an der geförderten Maßnahme teilzunehmen. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn die Teilnahme an 70 Prozent der Präsenzstunden nachgewiesen wird. Häufig fordert die fördernde Stelle die Teilnehmenden zur Einreichung auf. Das Formblatt wird ausschließlich durch den Bildungsträger (hier: Handwerkskammer zu Leipzig) ausgefüllt.

Prüfungsvorbereitung und Prüfung

Für Vollzeitgeförderte besteht zusätzlich ein Anspruch auf Gewährung des Unterhaltsbeitrags sowie des Kinderbetreuungszuschlags während der sogenannten Prüfungsvorbereitungszeit. Hier werden für bis zu drei Monate von dem Maßnahmenende bis zur Prüfung der Unterhaltsbeitrag sowie der Kinderbetreuungszuschlag auf Darlehensbasis fortgewährt. Das Formblatt G ist vollständig durch die Antragstellenden auszufüllen und zu unterschreiben.

Prüfungsvorbereitung und Prüfung

Wenn im Formblatt A (Zeile 41) zusätzlich die Förderung der Kosten für das Meisterprüfungsprojekt beziehungsweise die fachpraktische Arbeit beantragt wurden ist, dann ist zur Abrechnung der Materialkosten zu gegebener Zeit das Formblatt M auszufüllen. Für die Abrechnung sind die tatsächlich entstandenen Materialkosten aufzuführen und nachzuweisen. Die Zeilen 1 bis 13 sind durch die Antragstellenden auszufüllen und zu unterschreiben und dann zur Bestätigung an die prüfende Stelle (hier: Handwerkskammer zu Leipzig / Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse) einzureichen.

 

Gliedert sich die Fortbildung in mehrere Abschnitte, wird die Förderung für jeden Abschnitt gesondert beantragt, jeweils spätestens bis zum Ende der Maßnahme oder des Maßnahmeabschnitts.

Anträge für eine Vollzeitmaßnahme müssen frühzeitig vor Beginn gestellt werden. Diese Leistungen werden ab Beginn des Monats gewährt, in dem der Lehrgang tatsächlich beginnt. Sie werden frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an gewährt. Eine rückwirkende Bewilligung dieser Leistungen ist nicht möglich.

Anträge für eine Teilzeitmaßnahme müssen spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme, bei mehreren Maßnahmeabschnitten bis zum Ende eines jeden Maßnahmeabschnitts beim zuständigen Amt eingegangen sein.

Das Amt für Ausbildungsförderung entscheidet über den Antrag und versendet den Bescheid. Der Zuschussbetrag wird durch das Land direkt auf das angegebene Konto überwiesen.



Darlehen und Darlehenserlass

Das AFBG-Darlehen wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgegeben. Geförderte erhalten im Anschluss an die Bewilligung durch das zuständige Förderamt ein Angebot über den Darlehensanteil der Förderung von der KfW. Es steht Teilnehmerinnen und Teilnehmern innerhalb einer gewissen Frist frei (drei Monate), ob sie das Darlehen in Anspruch nehmen. Sie können das Darlehen ganz oder auch nur teilweise in Anspruch nehmen.

Das Darlehen ist zinsgünstig und während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit – längstens allerdings für sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. Die Rückzahlung erfolgt im Anschluss innerhalb von zehn Jahren. Die monatliche Rate beträgt grundsätzlich mindestens 128 Euro.

Wer erfolgreich die Fortbildungsprüfung besteht, erhält gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

Wer zusätzlich innerhalb von drei Jahren nach dem Lehrgang noch ein Unternehmen gründet oder übernimmt und Mitarbeiter einstellt, erhält bis zu 100 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.