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Aufstiegs-BAföG: Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung

Was ist das Aufstiegs-BAföG/AFBG?

Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) ist wie das BAföG für Studierende eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden. Anders als bei Stipendienprogrammen, bei denen regelmäßig eine Auswahl der Geförderten stattfindet, gilt für das Aufstiegs-BAföG: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung.
 

Was wird mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert?

Eine mit AFBG förderfähige Vorbereitungsmaßnahme muss fachlich gezielt auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen (Mindestdauer). Gefördert wird also die Teilnahme am Unterricht. Reines Selbstlernen ist nicht mit AFBG förderfähig.

Wer wird gefördert?

Teilnehmer und Teilnehmerinnen einer förderfähigen Maßnahme mit Fortbildungsabschluss. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin muss die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung (Vorqualifikation). Neben Deutschen sind auch Ausländer AFBG-berechtigt, wenn sie eine gesicherte Bleibeperspektive in Deutschland haben. Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem AFBG nicht.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, regelmäßig an der Maßnahme teilzunehmen. Ab Fehlzeiten von mehr als 30 Prozent der Unterrichtsstunden ist die Förderung zurückzuzahlen.
 

Förderumfang

Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren und zwar bis maximal 15.000 Euro.

50 Prozent der Förderung erhalten Teilnehmer und Teilnehmerinnen als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für den verbleibenden Teil von 50 Prozent erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Dieses kann, muss aber nicht in Anspruch genommen werden.

Zu den Materialkosten für Ihr Meisterprüfungsprojekt wird eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten und einer Höhe von bis zu 2.000 Euro gewährt. 50 Prozent der Förderung sind auch hier ein Zuschuss. Für den verbleibenden Teil von 50 Prozent der Fördersumme gibt es ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
Alleinerziehende, die Kinder unter zehn Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, können einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150 Euro erhalten. Diesen erhalten Sie während der Maßnahme komplett als Zuschuss. Diese Förderung ist unabhängig davon, ob die Fortbildung in Voll- oder Teilzeit erfolgt.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen können zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Unterhaltsförderung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Teilnehmenden sowie gegebenenfalls dem Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners. Auch hier setzt sich die Förderung aus einem Zuschuss und einem Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Darlehen zusammen.
Für Vollzeitgeförderte besteht zusätzlich ein Anspruch auf Gewährung des Unterhaltsbeitrags sowie des Kinderbetreuungszuschlags während der sogenannten Prüfungsvorbereitungszeit. Hier werden für bis zu drei Monate von dem Maßnahmenende bis zur Prüfung der Unterhaltsbeitrag sowie der Kinderbetreuungszuschlag auf Darlehensbasis fortgewährt.

Online-Förderrechner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ermittelt den maximalen Förderanspruch ohne Rechtsanspruch.

 www.aufstiegs-bafoeg.de

 


weigelt-claudia-web2023 Marco Kitzing

Claudia Weigelt

Leiterin Bildungsakademie Handwerk

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-126

Fax 034291 30-25126

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