
Leistungen für Schüler und Auszubildende - Arbeitgeber Bundeswehr - Einstellungsvoraussetzungen
Um als Soldat/in in die Streitkräfte eingestellt werden zu können, müssen die Bewerberinnen und Bewerber neben Ihrer Eignung für die gewünschte Laufbahn und Ausbildung folgende Voraussetzungen zwingend erfüllen:
- deutsche Staatsbürgerschaft gemäß Grundgesetz Artikel 116 seit mindestens einem Jahr,
- Mindestalter für eine Einstellung ist (mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten) das vollendete 17. Lebensjahr,
- bei einer Einstellung in die Mannschaftslaufbahn darf das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet sein,
- bei einer Einstellung in den Laufbahnen der Offiziere, Feldwebel und Unteroffiziere darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein (Ausnahmen sind möglich, wenn ein Studienabschluss beziehungsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen),
- keine Vorstrafen,
- keine hohen Schulden,
- Nachweis der geistigen, charakterlichen und gesundheitlichen Eignung,
- Nachweis der Wehrdiensttauglichkeit (Tauglichkeitsgrad T1 beziehungsweise T2),
- uneingeschränkte Bereitschaft zur Teilnahme an Auslandseinsätzen,
- körperliche Fitness,
- Bereitschaft zur deutschlandweiten Mobilität,
- Mindestgröße 155 cm (für verschiedene Aufgaben im Sanitätsdienst 160 cm).