Corona-Testung. Bild: show999 / stock.adobe.com
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Archivbeitrag | Newsletter 2021Wegfall der Testpflicht in Friseur- und Kosmetiksalons?

Seit 26. Mai 2021 gilt in Sachsen eine neue Corona-Schutzverordnung. Durch die Vorgaben des Regelwerkes und die anhaltend niedrigen Infektionszahlen können Friseure und Kosmetiker auf eine kleine Arbeitserleichterung hoffen. Für die Kundschaft körpernaher Dienstleister der Wegfall der Testpflicht in greifbare Nähe gerückt. Das ist der Fall, sobald die 7-Tage-Inzidenz an 14 Tagen in Folge unter 35 bleibt (§ 3 Absatz 1 und 2 Nummer 2, und § 11 Absatz 2, SächsCoronaSchVO).

Für Beschäftigte und Unternehmerschaft bleibt es jedoch bei den obligatorischen Tests , die zweimal pro Woche absolviert und dokumentiert werden müssen (§ 3 Absatz 1 und 2 Nummer 2, und § 9 Absatz 1, SächsCoronaSchVO).
 

Wann entfallen die Testpflichten für Friseur- und Kosmetikkunden in der Region Leipzig?

▶ 7-Tage-Inzidenz erstmals unter 35:26. Mai 2021
▶ 14. Tag unter 35 voraussichtlich am:8. Juni 2021
▶ voraussichtlich kein Test notwendig ab:9. Juni 2021

Stand: 6. Juni 2021

▶ 7-Tage-Inzidenz erstmals unter 35:29. Mai 2021
▶ 14. Tag unter 35 voraussichtlich am:11. Juni 2021
▶ voraussichtlich kein Test notwendig ab:12. Juni 2021

Stand: 6. Juni 2021

▶ 7-Tage-Inzidenz erstmals unter 35:26. Mai 2021
▶ 14. Tag unter 35 voraussichtlich am:8. Juni 2021
▶ voraussichtlich kein Test notwendig ab:9. Juni 2021

Stand: 6. Juni 2021

 

Weitere Lockerungen mit kommender Schutzverordnung erwartet

Die aktuelle Sachsenverordnung gilt bis zum 13. Juni 2021 und wird dann voraussichtlich durch eine Folgeverordnung abgelöst. Angesichts der gegenwärtig erfreulichen Entwicklung bei den Infektionszahlen und dem Fortschreiten der Impfkampagne werden weitere Lockerungen erwartet. Über die handwerksrelevanten Änderungen informiert die Handwerkskammer wie gewohnt unter www.hwk-leipzig.de/corona.