Änderungen zum Jahreswechsel 2020/2021
Handwerkskammer zu Leipzig

Ausgewählte Neuerungen im kommenden Jahr

Wer nach dem Jahreswechsel wieder in die Erfolgsspur zurückkehren möchte, muss nicht nur mit den Folgen der Corona-Pandemie klarkommen, sondern wie jedes Jahr eine Reihe von Neuerungen Im Blick behalten.

Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer zu Leipzig haben die Zusammenfassung der kommenden Regelungen bereits mit der Dezemberausgabe des Deutschen Handwerksblattes erhalten.

Eine Auswahl mit Fokus auf Änderungen für Unternehmer und Arbeitnehmer im Handwerk stellt die Handwerkskammer in diesem Artikel noch einmal zusammen:
 



Umsatzsteuersatz wieder regulär

 
Seit Sommer 2020 gelten vorübergehend reduzierte Mehrwertsteuersätze, um den Konsum in der Corona-Pandemie anzukurbeln. Ab Januar 2021 gelten wieder die regulären Steuersätze von 19 bzw. 7 Prozent. Maßgeblich für die Abgrenzung ist der Leistungszeitraum.

Wird Ware beispielsweise 2020 bestellt, aber erst 2021 geliefert, gelten die höheren Sätze. Ausnahmen gibt es für die Gastronomie. Hier gilt für Speisen sowohl im Außer-Haus-Geschäft wie auch beim Vor-Ort-Verzehr bis Ende Juni 2021 der ermäßigte Umsatzsteuersatz von dann sieben Prozent.

Mehr im BMF-Schreiben zur BMF-Schreiben vom 4. November 2020 zur befristete Absenkung und Anhebung der Umsatzsteuersätze zum 1. Januar 2021 unter www.bundesfinanzministerium.de
 

Umsatzsteuer-Voranmeldung

 
Für Gründer gibt es Änderungen bei der Abgabepflicht der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Bislang mussten sie im Jahr der Gründung und im Folgejahr generell monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Das wird bis 2026 ausgesetzt.

Soweit die Umsatzschwelle 7.500 Euro nicht überschritten wird, geben Existenzgründer ab dem 1. Januar 2021 vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hatte sich im Vorfeld gegen diese Regelung im Bürokratieentlastungsgesetz III ausgesprochen, da Existenzgründer dadurch länger auf die Erstattung ihrer Vorsteuerbeträge warten müssen.

Mehr unter www.bmwi.de
 

Einwegplastik adé

 
Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen usw. Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor) sind ab 3. Juli 2021 nicht mehr erlaubt.

Das Verbot betrifft nicht nur Einwegprodukte aus Kunststoffen, die aus fossilen Rostoffen wie Rohöl hergestellt werden sondern auch Wegwerfteller oder -becher aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen.

Der Bundestag und Bundesrat haben der Verordnung zugestimmt. Sie soll am 3. Juli 2021 in Kraft treten.

Mehr unter www.bundesregierung.de
 

Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld

 
Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben steuerfrei. Die Regelung wurde wegen der Pandemie bis Ende 2021 verlängert. Die vor einigen Monaten beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis März 2021 entstanden ist, gilt nun bis Ende des Jahres 2021.

Mehr Informationen Themenkomplex Corona gibt es unter www.hwk-leipzig.de/corona
 

AU-Bescheinigung wird elektronisch

 
Ab 2021 müssen Arbeitnehmer den "gelben Schein" nicht mehr an die Krankenkasse schicken. Ab 1. Januar 2021 wird die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse vom Arzt elektronisch übermittelt. Das digitale Meldeverfahren wird ausgebaut.

Ab 2022 sollen auch Arbeitgeber bei den Krankenkassen elektronisch abrufen können, von und bis wann die Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten dauert und wann die Entgeltfortzahlung ausläuft.


 

Mindestlohn / Mindestausbildungsvergütung

 
Der gesetzliche Mindestlohn wurde seit 2015 schrittweise erhöht und liegt aktuell bei 9,35 Euro. Zum 1. Januar 2021 steigt er auf 9,50 Euro brutto und zum 1. Juli 2021 in einer weiteren Stufe auf 9,60 Euro brutto. Die Anhebung beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission.

Mehr unter www.bmas.de

Auch die Mindestausbildungsvergütung steigt. Für das erste Ausbildungsjahr beträgt sie 550 Euro im kommenden Jahr (2020: 515 Euro). 2022 und 2023 folgen Steigerungen auf 585 und auf 620 Euro.
 

Solidaritätszuschlag

 
Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben – allerdings nur, wenn eine Steuerlast entsteht, die bei der Einkommensteuer über einer Freigrenze liegt. Für die Mehrheit der Zahler soll er ab 2021 entfallen. Die Freigrenze wird von 972 Euro auf 16.956 Euro (33.912 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) angehoben. Auch danach sind noch nicht die vollen 5,5 fällig.

Laut Bundesfinanzministerium wird eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro gar keinen Soli mehr zahlen. Alleinstehende sind bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro vom Soli befreit.

Mehr unter www.bundesregierung.de / Soli-Rechner auf www.bundesfinanzministerium.de
 

Insolvenzgeldumlage steigt

 
Die Insolvenzgeldumlage, die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer zahlen, steigt. Über die Umlage werden ausgefallene Entgeltansprüche von Arbeitnehmern im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers gesichert.

Im Jahr 2021 steigt die Insolvenzgeldumlage von 0,06 Prozent auf 0,12 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Die geht aus dem Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie hervor. Ab 2022 soll der Umlagesatz dann voraussichtlich 0,15 Prozent betragen.
 

Künstlersozialabgabe bleibt doch stabil

 
Wer also regelmäßig Künstler für seinen Tag der offenen Tür oder kreative Köpfe für die Gestaltung von Flyern oder der Firmenwebseite engagiert, muss unter bestimmten Voraussetzungen Künstlersozialabgabe zahlen. Die Bemessungsgrundlage sind hierbei alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Anders als gedacht, bleibt der Abgabesatz 2021 nun doch stabil bei 4,2 Prozent. Die geplante Erhöhung zum Jahreswechsel auf 4,4 Prozent wird durch den Einsatz zusätzliche Bundesmittel gecancelt. Auch damit soll coronabedingten Liquiditätsproblemen bei Unternehmen entgegengewirkt werden.

Mehr unter www.bmas.de
 

Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung

 
Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung liegt im kommenden Jahr weiter bei 14,6 Prozent. Wegen eines Milliardenlochs bei den gesetzlichen Krankenkassen in der Corona-Krise steigt jedoch der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2021 um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent.

Allerdings bedeutet das nicht zwingend, dass die Beiträge steigen. Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes regelt jede Krankenkasse individuell. Wenn der Finanzbedarf durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds gedeckt werden können, ist keine Anhebung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags notwendig.
 

Krankschreibung per Telefon

 
Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden.

Diese Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit soll Arztpraxen angesichts der anhaltend hohen Covid-19-Infektionszahlen entlasten und mit einer Reduzierung von direkten Arzt-Patienten-Kontakten das potenzielle Infektionsrisiko senken.

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls eine körperliche Untersuchung notwendig ist.
 

Aufbewahrungsfristen

 
Geschäftsunterlagen müssen über einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden. Diese Frist endet mit dem Jahreswechsel für folgende Dokumente, die bis zum 31. Dezember 2010 erstellt wurden: Jahresabschlüsse, Quittungen, Buchungsbelege, Kontoauszüge, Jahresbilanzen, Inventare, Kassenberichte, Kredit- und Steuerunterlagen sowie Prozessakten. Ein Fall für den Schredder sind auch folgende Unterlagen, die bis zum 31. Dezember 2014 erstellt wurden: Schriftwechsel und Geschäftsbriefe, Versicherungspolicen (nach Ablauf), Finanzberichte, Berichte von Betriebsprüfungen, Angebote mit Auftragsfolge, Bankbürgschaften und Darlehensunterlagen, Exportunterlagen, Lohnkonten, Mahnbescheide, Geschenknachweise und Kalkulationsunterlagen

Aber Vorsicht, einige Unterlagen dürfen nicht vernichtet werden, so zum Beispiel vorläufige Steuerfestsetzungen und Unterlagen die zu einer begonnenen Betriebsprüfung gehören.

 

Registrierkassen

 
Für Friseure, Bäcker, Fleischer und andere Handwerker mit Registrierkassen läuft der Countdown endgültig. Spätestens 31. März 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme und Waagen mit Kassenfunktion über ein TSE-Sicherheitsmodul verfügen. Dieses Modul gewährleistet, dass alle Kassenvorgänge lückenlos und manipulationssicher aufgezeichnet werden. Je nach Hersteller können Unternehmer ihre Registrierkassen um die TSE erweitern lassen. Auch cloudbasierte TSE sind möglich.
 

Corona-Pauschale für Homeoffice

 
Viele Arbeitnehmer, die kein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen können, arbeiten in der Corona-Pandemie zwischenzeitlich am Küchentisch oder in der Arbeitsecke im Schlafzimmer. Sie werden über eine Homeoffice-Pauschale entlastet. Steuerpflichtige dürfen jeden Arbeitstag zuhause dürfen Arbeitnehmer künftig einen Betrag von 5 Euro, höchstens aber 600 Euro im Jahr abziehen. Begünstigt werden also 120 Arbeitstage im Homeoffice. Die Regelung gilt zunächst nur für 2020 und 2021 und wird nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale gewährt. Von der Homeoffice-Pauschale werden also nur diejenigen profitieren, die im Jahr Werbungskosten von mehr als 1.000 Euro geltend machen können.

Mehr unter www.bundestag.de
 

Aussetzung Insolvenzantragspflicht

 
Weil die "November- und Dezemberhilfen" noch nicht ausgezahlt wurden, hat sich die Große Koalition darauf geeinigt, die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen im Fall einer Überschuldung auch im Januar 2021 auszusetzen. So soll verhindert werden, dass Firmen Insolvenz beantragen müssten, nur weil die staatlichen November- und Dezemberhilfen noch nicht ausbezahlt worden seien. Eigentlich hätte die Sonderregelung zum 31. Dezember auslaufen sollen.

Mehr unter www.bmjv.de

 

Abwrackprämie für Lkw

 
Für Unternehmen und Kommunen, die einen Lkw der Abgasstufe Euro VI oder mit Elektro- bzw. Wasserstoffantrieb beschaffen und gleichzeitig ein Fahrzeug der Abgasstufe III, IV oder V verschrotten, sollen im Jahr 2021 Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Darauf haben sich Bund, Länder und Automobilwirtschaft beim "Autogipfel" Mitte November 2020 geeinigt. Bisher ist noch nicht bekannt, wie hoch die einzelnen Förderungen ausfallen werden. Die Bundesregierung hatte jedoch im Sommer 2020 über Abwrackprämien von 15.000 Euro bei der Abgabe von Euro V-LKW und von 10.000 Euro von Euro-III und Euro-IV-LKW gesprochen. 

Mehr unter www.zkf.de
 

Verjährung beim Zahlungsverzug

 
Die regelmäßige dreijährige Verjährungszeit für alle Leistungen die bis 2017 erbracht worden sind, endet am 31. Dezember 2020. Wer sich nicht um die Zahlungen säumiger Geschäftspartner gekümmert hat, bekommt dann Probleme, denn Unternehmer können ihren Anspruch auch dann nicht mehr erfolgreich durchsetzen, wenn sie Mahnungen geschrieben haben. Diese unterbrechen grundsätzlich die Verjährung nicht. Längere Fristen können nur durch Teilzahlungen des Geschäftspartners oder gerichtlich – beispielsweise durch Erhebung einer Klage – erreicht werden.

Für Fragen zu Forderungseinziehung oder Verjährung steht die Mahn- und Inkassostelle der Handwerkskammer zur Verfügung.
 

Google bevorzugt mobile Webseiten

 
Mobile first: Ab März 2021 ändert der Suchmaschinenprimus Google die Suchfunktion. Unternehmenswebseiten, die nicht für mobile Endgeräte optimiert sind, erscheinen dann nicht mehr in den Suchergebnissen. Handwerker, deren Internetseiten also nur für die Darstellung am Desktop-Rechner erstellt wurden, sollten also etwas unternehmen, um für Kunden auffindbar zu bleiben.

Unter search.google.com/test/mobile-friendly können Websites auf ihre mobile Darstellbarkeit geprüft werden.
 

Sonstige Änderungen

 
Diese Auswahl der Neuerungen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Über Änderungen, die für das Handwerk künftig von Interesse sind, informiert deshalb jeden Monat das Deutsche Handwerksblatt und der Newsletter der Handwerkskammer zu Leipzig.
 

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Christian Likos

Hauptabteilungsleiter Wirtschaft und Recht / Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

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