Notebook und Akten. Prüfung und Berechnung. Bild: Jacob Lund / fotolia.com
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Qualifizierte Prüfungen im Handwerk

Die Handwerkskammer zu Leipzig erfüllt im Bereich der Fortbildungsprüfungen hoheitliche Aufgaben. Die Durchführung der Prüfungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften organisiert.
 

Zulassung auf Fortbildungsprüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen sind durch die „Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen“ und spezielle Prüfungsverordnungen geregelt. Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen sollten die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung vorab klären.

Grundsätzlich wird zu einer Fortbildungsprüfung zugelassen, wer eine einschlägige Gesellen- oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgelegt hat. Darüber hinaus können die einzelnen Verordnungen weitere Nachweise erfordern. Bescheinigungen über einschlägige Berufserfahrung, die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang oder eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung sind teilweise notwendig. Über die Zulassung entscheidet der betreffende Fortbildungsprüfungsausschuss.
 

Befreiung und Anerkennung

Einige Fortbildungsabschlüsse werden auf Antrag als Teile der Meisterprüfung anerkannt. Der Abschluss „Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung“ entspricht dem Teil III der Meisterprüfung, die „Ausbildereignungsprüfung“ kann als Teil IV anerkannt werden. Wer erfolgreich die Prüfung „Geprüfter Berufsspezialist für Kraftfahrzeug-Servicetechnik“ absolviert hat, kann vom Teil I der Meisterprüfung im Kfz-Handwerk befreit werden. Die Anträge sind bei der Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse einzureichen.




 
Rechtsvorschriften

Hand hält Paragraphen Symbol in Sonne, Rechtsformen. Bild: Robert Kneschke / stock.adobe.com
Robert Kneschke / stock.adobe.com

Rechtsvorschriften für Fortbildungsprüfungen

 
Prüfungsanmeldung und -termine

Prüfung, Test, Schule. Bild: Chinnapong / stock.adobe.com
Chinnapong / stock.adobe.com

Anmeldungen für Fortbildungsprüfungen / Prüfungstermine und Anmeldefristen

 
Gebühren und Kosten

Geldstück / 2-Euro-Münze. Bild: Thomas Jahn / stock.adobe.com
Thomas Jahn / stock.adobe.com

Gebühren und Kosten für Fortbildungsprüfungen

 
FAQs zur Fortbildungsprüfung

 

Eine Checkliste wird abgehakt. Bild: stock.adobe.com / Dilok
stock.adobe.com / Dilok
 

Vor der Prüfung: Zulassung

Grundsätzlich wird zu einer Fortbildungsprüfung zugelassen, wer eine einschlägige Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgelegt hat. Darüber hinaus können die einzelnen Verordnungen weitere Nachweise erfordern. Bescheinigungen über einschlägige Berufserfahrung, die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang oder eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung sind teilweise notwendig.

Um zur Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden, füllen Sie bitte den jeweiligen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung aus und senden diesen an die Geschäftsstelle der Fortbildungsprüfungsausschüsse (Steinweg 3 | 04451 Borsdorf). Gern können Sie den Antrag auf Zulassung auch ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an mpw.bb@hwk-leipzig.de senden.

 
Bitte beachten Sie, dass zum Antrag einige Nachweise zu erbringen sind.

  • Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen
  • Antrag auf Befreiung von einzelnen Prüfungsteilen
  • Nachweis der Behinderung (falls zutreffend)

Diese Nachweise können wir leider nicht in digitaler Form akzeptieren, sondern müssen im Original in der Geschäftsstelle vorgelegt werden oder als beglaubigte Kopie per Post zugeschickt werden. Ihre Daten werden dem zuständigen Prüfungsausschuss übermittelt. Dieser entscheidet, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Den Bescheid über die Zulassung zur Prüfung erhalten Sie von uns zeitnah.

Die Teilnahme am Fort- bzw. Weiterbildungslehrgang ist nicht zwingend erforderlich aber sehr ratsam. Die Fort- bzw. Weiterbildungslehrgänge bereiten Sie praxisorientiert und theoretisch auf die Prüfung vor.

 

Eine Frau in der Werkstatt vpr einem Notebook. Bild: stock.adobe.com / Geber86
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Vor der Prüfung: Anmeldung

Nach erfolgreicher Zulassung können Sie sich für die jeweilige Prüfung anmelden. In der Regel bis zu 3 Wochen vor dem Prüfungstermin. Das Anmeldeformular ist ausgefüllt und unterschrieben in der Geschäftsstelle der Fortbildungsprüfungsausschüsse vorzulegen.

  • persönlich oder per Post:
    Handwerkskammer zu Leipzig
    Geschäftsstelle der Fortbildungsprüfungsausschüsse
    Steinweg 3 | 04451 Borsdorf
  • digital:
    Anmeldeformulare per E-Mail an mpw.bb@hwk-leipzig.de.
Alternativ können Sie sich wähend der Prüfungseinweisung in der Klasse in eine Anmeldeliste eintragen.
Der Prüfling kann auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsteile befreit werden, wenn er eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat. Über den Antrag entscheidet die Handwerkskammer zu Leipzig und/oder der Fortbildungsprüfungsausschuss.

Körperlich oder geistig benachteiligten Menschen kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Hierzu zählen zum Beispiel

  • abweichende Zeitvorgaben zur Erbringung der Prüfungsleistung,
  • Zulassung bestimmter Hilfsmittel,
  • Inanspruchnahme Dritter (zum Beispiel: Gebärdensprachdolmetscher für Menschen mit Hörbehinderung)

Um einem einen Nachteilsausgleich zu beantragen, füllen Sie bitte den Antrag zum Nachteilsausgleich aus. Zu beachten ist, dass die entsprechenden Einschränkungen von einem Facharzt attestiert werden müssen. Der Nachweis zur Art und Schwere der Behinderung sind dem Antrag auf Zulassung beizufügen. Tritt die Behinderung erst nach der Zulassung zum Prüfungsteil auf, ist diese bis zur Anmeldung der Prüfung entsprechend nachzuweisen.

Die Termine zur Fortbildungsprüfung sowie die jeweiligen Anmeldefristen finden Sie auf der Seite "Anmeldungen für Fortbildungsprüfungen / Prüfungstermine und Anmeldefristen". Zusätzlich werden Anmeldefristen und Termine im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig ausgehangen.

Ihre Einladung zur Prüfung erhalten Sie spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn mit per Post.

 

Ein Test wird geschrieben. Bild: stock.adobe.com/ arrowsmith2
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Am Tag der Prüfung

Auf dem Gelände des Bildungs- und Technologiezentrums (Steinweg 3 | 04451 Borsdorf) befindet sich ein Internat, in dem Sie gern übernachten können. Nehmen Sie dazu Kontakt zum Internatsteam auf.

Wenn Sie sich gesundheitlich nicht in der Lage fühlen, die Prüfung abzulegen, muss ein Arzt dies bescheinigen. Bis zum Beginn der Prüfung können Sie durch eine schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten. Die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt. Treten Sie nach Beginn der Prüfung zurück, so ist dazu ein wichtiger Grund anzugeben und nachzuweisen, sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden. Wenn Sie an einer Prüfung unter Angabe von Gründen nicht teilnehmen können, kontaktieren Sie uns schnellstmöglich.

Die Prüfung wird von dem zuständigen Prüfungsausschuss durchgeführt. Vor der Prüfung werden Ihnen die Prüferinnen und Prüfer bekanntgegeben, damit ein Befangenheitsfall ausgeschlossen werden kann.

Sollten Sie nach Prüfungsanmeldung von der Prüfung zurücktreten, erheben wir für anfallenden Verwaltungsaufwand folgende Gebühren:

  • 20 Prozent der Prüfungsgebühr bei einem vorliegenden wichtigen Grund oder wenn die schriftliche Rücktrittserklärung fristgerecht bis spätestens eine Woche dem Prüfungstermin eingereicht wurde,
  • 100 Prozent der Prüfungsgebühr bei keinem vorliegenden wichtigen Grund, wenn die Mitteilungsfrist der schriftlichen Rücktrittserklärung nicht eingehalten wurde oder die Prüfung nicht angetreten wird.

 

Junge Frau schaut in den Briefkasten. Bild: lightpoet / stock.adobe.com
lightpoet / stock.adobe.com
 

Nach der Prüfung

Ihr Prüfungsergebnis erhalten Sie nach Feststellung und Beschluss des Gesamtergebnisses durch den Fortbildungsprüfungsausschuss per Post. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen am Telefon keine Auskunft über das Ergebnis geben dürfen.

Je nach Fortbildungsprüfung wird das Zeugnis nach Feststellung und Beschluss des Gesamtergebnisses durch den Fortbildungsprüfungsausschuss von der Geschäftsstelle erstellt. Für die Unterschriftsleistung können in der Regel bis zu 4 Wochen vergehen. Erhalten Sie über Ihre Prüfungsergebnisse einen Bescheid, verlängert sich die Zeit bis zum Erhalts des Zeugnisses um ca. 4 Wochen.

Eine nicht bestandene Fortbildungsprüfung kann zweimal wiederholt werden. Dabei sind nur die Prüfungsteile / Handlungsbereiche zu wiederholen, die nicht bestanden wurden. Voraussetzung ist, dass Sie sich innerhalb von 2 Jahren, nach Erhalt des Nicht-bestanden-Bescheids, zur Wiederholungsprüfung anmelden.

Beantragen Sie über unser Online-Formular eine Zweitschrift oder eine Schmuckurkunde. Die Erstellung einer Zweitschrift oder Schmuckurkunde ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden gemäß Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer zu Leipzig erhoben. Nachdem der Gebührenbescheid beglichen wurde, bekommen Sie in der Regel innerhalb eines Monats Ihr Dokument.

 

hoffmann-christiane-web2023 Marco Kitzing

Christiane Hoffmann

Geschäftsstelle der Fortbildungsprüfungsausschüsse / Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-271

Fax 034291 30-25271

hoffmann.c--at--hwk-leipzig.de

kober-katja-web2024 Marco Kitzing

Katja Kober

Geschäftsstelle der Fortbildungsprüfungsausschüsse / Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-267

Fax 034291 30-25267

kober.k--at--hwk-leipzig.de