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Weiterentwicklung der Beschäftigtenqualifizierung - das "Arbeit-von-morgen-Gesetz"

Online-Seminar

Der demografische und technologische Wandel beschleunigt wirtschaftliche und strukturelle Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und erfordert qualifikatorische Anpassungen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber mit dem "Arbeit-von-morgen-Gesetz" die Regelungen zur Weiterbildungsförderung angepasst.

Die Agentur für Arbeit fördert die berufliche Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Betrieb. Im Online-Seminar geben zwei Mitarbeiterinnen der Agenturen für Arbeit Leipzig und Oschatz einen Überblick über die Rahmenbedingungen der Förderung und beantworten gern Fragen.

Schwerpunkte

  • Wer wird gefördert? - Fördervoraussetzungen des Betriebes und der Arbeitnehmer/innen
  • Was wird gefördert? - Förderfähige Weiterbildungen
  • Wie viel wird gefördert? - Förderhöhe (Lehrgangskosten und Zuschuss zum Arbeitsentgelt)
  • Wie erfolgt die Antragstellung?

Zugangsdaten sowie weitere Informationen zur Teilnahme bekommen die Teilnehmer nach ihrer Anmeldung für das Online-Seminar einige Tage vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail zugesendet. Ansprechpartner in der Handwerkskammer zu Leipzig ist Sven Börjesson.

Wann: 13.07.2020 um 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Wo: online

Veranstalter: Handwerkskammer zu Leipzig, IHK zu Leipzig und Agentur für Arbeit Leipzig

Anmeldefrist: 23.06.2020 bis 12.07.2020