Das "neue" Sächsische Vergabegesetz im Zusammenhang mit vergaberechtlichen Hinweisen des Sächsischen Rechnungshofes
Informationsveranstaltung
Das novellierte Sächsische Vergabegesetz (SächsVergabeG) ist seit 14. März 2013 in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt begonnen Beschaffungsvorhaben. Die Bestimmungen des Gesetzes gelten nicht nur für sächsische staatliche und kommunale Auftraggeber, sondern zum Teil auch für (private) Zuwendungsempfänger. Ziel war und ist es, die Vergabeentscheidungen mit den vorgenommenen Änderungen nicht nur dem geltenden Recht unbürokratisch anzupassen sondern auch die wirtschaftliche Beschaffung zu unterstützen.
Zwischenzeitlich hat der Sächsische Rechnungshof neben seinen regelmäßigen Prüfungen auch eigene Untersuchungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge vorgenommen. Diese Ergebnisse werden in diesem Seminar vorgestellt, sodass den Interessenten Wege eines praktikablen, zielführenden und rechtssicheren Beschaffungshandelns aufgezeigt werden.
Der Referent, Diplom-Ingenieur Peter Gerlach - Geschäftsführer der Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V. - berät und schult seit mehr als 20 Jahren zur praktischen Anwendung des Vergaberechtes. Dabei bezieht er viele Erfahrungen aus der eigenen Vergabepraxis unter anderem durch die Begleitung von Ausschreibungen und als Beisitzer bei der Vergabekammer des Bundes mit ein.
Eine Anmeldung ist bis zum 4. Juli 2013 möglich. Die Veranstaltung ist kostenpflichtig. Ansprechpartnerin ist Berit Hennig.
Wann: 11.07.2013 um 09:00 Uhr bis 16:15 Uhr
Wo: Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, Goerdelerring 5, 04109 Leipzig
Veranstalter: Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V.
Anfahrtsplan: