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Zuschüsse für Energieberatungen in Unternehmen

Energieeinsparung gewinnt immer mehr an Bedeutung, um den ständig steigenden Energiepreisen entgegenwirken zu können. Betroffen davon sind alle Unternehmen, insbesondere aber solche, die am Betriebsstandort energieintensiv produzieren müssen.

Nachfolger des Sonderfonds „Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen“ ist nun die Initiative „Energieeffizienz im Mittelstand“ zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in KMU. Aufgelegt wurde das Förderprogramm vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
 


Das Produkt wird zum 31. Dezember 2014 von der KfW geschlossen.

Für 2015 wird von der BAFA ein Nachfolgeprodukt mit ähnlichen Konditionen geplant. Über das neue Förderprogramm werden wieder Informationen bereitgestellt. Unternehmen, die noch in diesem Jahr einen Antrag bei der KfW stellen wollen, müssen sich beeilen. Der Antrag muss bis spätestens 15. Dezember 2014 in der Antragsplattform bei der KfW erfasst sein. Es ist möglich, dass Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro ab dem nächsten Jahr weniger Förderung erhalten.


 
Förderung von Beratungen und Investitionen

Unternehmen können in den Genuss einer Beratungsförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und einer Investitionsförderung in Form zinsgünstiger Kredite kommen.
 

Energieberatung Mittelstand

Neu im Vergleich zum Vorgängerprogramm ist, dass die jährlichen Energiekosten mehr als 5.000 Euro betragen müssen, damit Unternehmen über die Initiative „Energieeffizienz im Mittelstand“ gefördert werden können. Relevent ist hierbei die Summe der jährlichen Netto-Energiekosten am zu untersuchenden Standort gemäß der letzten Energiekostenabrechnung der einzelnen Energieträger (Strom, Brennstoffe, Fernwärme usw.).
 

Konditionen

Im Rahmen der Energieberatung werden Zuschüsse für eine Initialberatung in Höhe von 80 Prozent (maximal 1.280 Euro) und/oder für eine Detailberatung in Höhe von 60 Prozent (maximal 4.800 Euro) gewährt.
 

Inhalt der Beratungen

Im Ergebnis der Initialberatung soll sich der Unternehmer einen Überblick über bestehende energetische Mängel, mögliche Energieeinsparmaßnahmen und gegebenenfalls entsprechende Fördermöglichkeiten verschaffen. Die längere Detailberatung dient dazu, durch eine vertiefende Energieanalyse einen konkreten Maßnahmeplan zu erarbeiten.
 

Ablauf der Energieberatung

  • Regionalpartner auswählen
    Regionalpartner, dazu gehört auch die Handwerkskammer zu Leipzig, können unter www.rp-suche.de gefunden werden.
  • Antrag stellen
    Antragsformulare stehen unter energie-beratung.kfw.de bereit. Die ausgedruckten Formulare sind zu unterschreiben und beim Regionalpartner einzureichen.
  • Berater auswählen
    Berater findet man unter www.kfw-beraterboerse.de.
  • Beratungsvertrag abschließen
    Damit müssen Unternehmer bis zur Erteilung der Zusage durch die KfW warten.
  • Beratung durchführen lassen
    Beratungszeitraum für eine Initialberatung beträgt drei Monate, für eine Detailberatung acht Monate ab Erteilung der Zusage durch die KfW. Inhalt und Ergebnis der Beratung ist in einem schriftlichen Abschlussbericht (von der KfW vorgegeben) niederzuschreiben und der Geschäftsleitung vorzustellen.
  • Abrechnungsunterlagen einreichen
    Eine Kopie der Gesamtrechnung des Beraters sowie der Abschlussbericht ist beim Regionalpartner bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Beratungszeitraumes einreichen.
  • Zuschuss erhalten
    Der Zuschuss wird überwiesen. Eine Abtretung des Zuschusses an den Berater ist (künftig) ausgeschlossen.

Ein Informationsflyer mit Hinweisen zum Programm steht auch auf www.bmwi.de, der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums zum Herunterladen bereit.

Die Handwerkskammer ist Regionalpartner der KfW und begleitet die Beratung von der Antragstellung bis hin zur Abrechnung für Mitgliedsbetriebe im Kammerbezirk Leipzig.


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Sven Börjesson

Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)

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