
Wie verhalte ich mich bei Verdacht einer Ansteckung?
Der Verdacht auf eine Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus liegt nahe, wenn jemand Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person hatte, sich in einem der vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten hat und innerhalb von 14 Tagen Symptome wie Fieber oder Atemwegsinfekte entwickelt.
Wenn Unternehmerinnen oder Unternehmer glauben, dass sie selbst oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen sind, sollte zunächst der Hausarzt telefonisch informiert werden. Keinesfalls sollte die Praxis unangemeldet aufgesucht werden. In dringenden Verdachtsfällen sollte zudem das zuständige Gesundheitsamt kontaktiert werden.
Das Robert-Koch-Institut hat die Orientierungshilfe COVID-19: Bin ich betroffen und was ist zu tun? herausgegeben. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erklärt außerdem das Vorgehen bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus.
Kontakt zu den Gesundheitsämtern
- Stadt Leipzig
Telefon 0341 1236800 | www.leipzig.de
- Landkreis Leipzig
Telefon | 03437 9845566 | www.landkreisleipzig.de - Landratsamt Nordsachsen
Telefon 03421 7585555 und 03421 7585556 | www.landkreis-nordsachsen.de

Christian Likos
Hauptabteilungsleiter Wirtschaft und Recht
04103 Leipzig