Auszeichnungsordnung der Handwerkskammer zu Leipzig
Handwerkskammer zu Leipzig

Verleihung von Auszeichnungen und Ehrungen durch die Handwerkskammer zu Leipzig

Die Wirtschaft in Deutschland wird entscheidend durch das Handwerk geprägt. In einer Million Betriebe arbeiten fünf Millionen Menschen und fast 480.000 Lehrlinge erhalten eine qualifizierte Ausbildung. Mehr als zwölf Prozent der Erwerbstätigen und mehr als 30 Prozent aller Auszubildenden sind in Deutschland im Handwerk tätig.
 

Engagement und Verdienste für das Handwerk werden gewürdigt

Die positive Entwicklung und Förderung dieses Wirtschaftsbereiches hängt oft am persönlichen Engagement von Unternehmern und Angestellten. Sie prägen das Handwerk ihrer Region und setzen sich für dessen Belange ein. Viele betätigen sich neben ihrer täglichen Arbeit ehrenamtlich. Andere fördern optimale Ausbildungsbedingungen in ihrem Unternehmen oder bereichern durch langjährige Tätigkeit den Standort. Kurz: Es wird viel geleistet im Handwerk, das Anerkennung verdient.

Die Handwerkskammer zu Leipzig würdigt das Engagement und herausragende Verdienste um das Handwerk und dessen Organisationen im Kammerbezirk Leipzig mit verschiedenen Auszeichnungen.
 

Ehrungen für Betriebe oder Einzelpersonen

Neben den Ehrennadeln der Handwerkskammer zu Leipzig in den Stufen Gold, Silber und Bronze für Einzelpersonen können Unternehmen beispielsweise als „Bewährter Ausbildungsbetrieb im Handwerk“ ausgezeichnet werden. Darüber hinaus gibt es Ehrenurkunden für Betriebsjubiläen von Handwerksbetrieben oder den „Goldenen Meisterbrief“ für gestandene Handwerker.

Die Entscheidung über die Vergabe der Auszeichnungen trifft der Vorstand der Handwerkskammer nach Beratung der Anträge durch die vom Vorstand gebildete Auszeichnungskommission beziehungsweise den Berufsbildungsausschuss. Ein Rechtsanspruch auf eine Auszeichnung beziehungsweise Ehrung durch die Handwerkskammer zu Leipzig besteht nicht.
 

„Auszeichnungsordnung“ als Download

Nähere Angaben zu den Auszeichnungsmöglichkeiten, den Voraussetzungen für eine Auszeichnung sowie zum Antragsverfahren sind in der „Auszeichnungsordnung“ der Handwerkskammer zu Leipzig festgehalten. Sie steht zum herunterladen bereit.

Nicht immer sind uns alle Jubiläen bekannt. Deshalb freuen wir uns über alle Hinweise, die uns auf Jubiläen und besondere Verdienste hinweisen.


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Katrin Bartnik

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Tel. 0341 2188-101

Fax 0341 2188-25101

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