Stift, Unterschrift, Checkliste. Bild: fill / pixabay.com
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Schutz vor Forderungsausfällen - Checkliste

1. Checkliste, für jeden Auftrag abzuhaken

Vor der Arbeit

  • Ist mein Gesprächspartner kompetent, den Auftrag zu erteilen?
  • Liegt mir der Auftrag schriftlich vor?
  • Habe ich den Auftrag schriftlich bestätigt?
  • Habe ich im Schriftwechsel (Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung) den Auftraggeber immer einheitlich bezeichnet Firma, Vor- und Zuname?

Während der Arbeit

  • Habe ich jede erbrachte Leistung schriftlich nachgewiesen, um Abschlagszahlungen anfordern zu können?
  • Hat der Kunde nie Grund zur Zahlungsverzögerung, weil ich immer mängelfrei und pünktlich liefere?

Bei Nachtragsangeboten

  • Ist mein Gesprächspartner für den Auftrag zuständig?
  • Wenn ich mir darüber nicht sicher bin: habe ich der kompetenten Stelle die Nachtragsvereinbarung schriftlich bestätigt?
  • Habe ich dem Auftraggeber den voraussichtlichen Umfang und den Stundenverrechnungssatz mitgeteilt?
  • Liegt mir die schriftliche Bestätigung vom Auftraggeber vor, ehe ich mit den Lohnstundenarbeiten beginne?

Nach der Arbeit

  • Ist der Abnahmetermin vereinbart?
  • Ist die Schlussrechnung geschrieben?
  • ... und sorgfältig auf Vollständigkeit geprüft ...
  • ... und mit Zahlungsdatum versehen?
  • Liegt ein ausgefüllter Überweisungsträger bei?
  • Sind die Zahlungseingänge überwacht?

Nach der Zahlungsfrist

  • Habe ich den säumigen Zahler schon angesprochen?
  • Habe ich gemahnt und Verzugszinsen angekündigt?
  • Gibt es Gewährleistungsbürgschaften, die ich zurückfordern kann?

2. Beispiel einer Rechnungslegung

Nach dem der Handwerker Rechnung gelegt hat mit konkreten Zahlungsziel, zum Beispiel Rechnung ist zahlbar bis zum 20. Mai 2020 (Wichtig: immer Datum angeben).

  • Zahlungserinnerung am 21. Mai 2020 mit Zahlungsziel 28. Mai 2020 (sieben Tage).
  • Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung per Einschreiben/Rückschein oder persönliche Übergabe am 29. Mai 2020 mit Zahlungsziel 6. Juni 2020 und Rechnung in Ablichtung beilegen.
  • Auf diese Zahlungsaufforderung bitte Inkassoaufkleber anbringen, falls danach Mahn- und Inkassostelle der Handwerkskammer zu Leipzig beauftragt wird.

Seit 17. Juni 2020 Auftrag an Mahn- und Inkassostelle der Handwerkskammer zu Leipzig oder externes Inkasso beziehungsweise Rechtsanwalt mit der weiteren Bearbeitung.

Weitere Informationsquellen

 Registerportal der Länder

ansprechpartner

Herr Hartmann

Mahn- und Inkassostelle

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-225

Fax 0341 2188-14519

inkasso--at--hwk-leipzig.de