Medieninformation vom 3. April 1996Verwechslung von Handwerksrolle und Handwerksregister kostet nicht nur Geld
Eine Voraussetzung für das Führen eines Handwerksbetriebes ist die Eintragung in die Handwerksrolle. Dieses Verzeichnis wird ausschließlich bei der Handwerkskammer zu Leipzig geführt. Viele Handwerksbetriebe im Regierungsbezirk Leipzig erhielten in der letzten Zeit eine Aufforderung zur Eintragung in ein Handwerksregister mit dem Namen „Register für das deutsche Handwerk“.