Tischlerin telefoniert in der Werkstatt. Bild: stock.adobe.com / Chanelle-M/peopleimages
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Meisterausbildung und Meisterprüfung: Tischler

Fachleute, die im Tischlerhandwerk in der ersten Liga spielen möchten, nach mehr Verantwortung in ihrem Betrieb streben oder mit einem eigenen Unternehmen durchstarten wollen, kommen am „Meister“ kaum vorbei.
 

Fachlich in der ersten Liga spielen

In der Meisterausbildung werden Aufstiegswillige deshalb nicht nur auf die Tätigkeit einer Führungskraft, sondern auch auf die Fachteile der Meisterprüfung vorbereitet. Mit diesem Know-how können sie allen beruflichen Herausforderungen gelassen begegnen.
 

Im Teil I der Prüfung (Fachpraxis) haben angehende Tischlermeister anhand eines anspruchsvollen Prüfungsprojektes nachzuweisen, dass sie für die Kunden qualitativ hochwertige und für ihr Unternehmen ertragreiche Wertarbeit abliefern können. Das avisierte Arbeitsresultat kann hierbei ein Innenausbau, eine Inneneinrichtung, ein Bauelement oder ein Fassadenabschluss sein.

Neben dem hergestellten (Teil-)Erzeugnis, wird in der Praxisprüfung Wert auf mustergültige Konzeptions-, Durchführungs- und Dokumentationsarbeiten gelegt. Außerdem müssen die fachlichen Zusammenhänge und berufsbezogenen Schwierigkeiten, die mit dem Prüfungsprojekt zusammenhängen, in einem Prüfungsgespräch erläutert werden und es gilt, ein Produkt in einer zusätzlichen Situationsaufgabe unter Beachtung funktioneller, materialbezogener, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Anforderungen zu fertigen.

Auch im fachtheoretischen Teil der Prüfung wird einiges gefordert. Hier müssen die Prüflinge schriftlich belegen, dass sie mit profunden Kenntnissen Fachprobleme analysieren, und bewältigen können. Geprüft werden sie dabei in den Fächern „Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik“, „Montage und Instandhaltung“, „Auftragsabwicklung“ sowie „Betriebsführung und -organisation“.


Tischlermeister Lukas Richter. Bild: lookbook.photo
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„Auf jeden Fall war es viel Lernstoff. Ich war zwar als Geselle fachlich fit und hatte sogar das Glück, ein Weiterbildungsstipendium nutzen zu können. Aber das geforderte Niveau war schon eine Herausforderung.“

Lukas Richter, Tischlermeister,
Interview in der Broschüre „Meisterjahrgang 2021“


Tischlermeister Martin Füssel. Bild: lookbook.photo
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„Es war eine persönliche Entscheidung, meine Fähigkeiten auf ein höheres Level zu bringen. Mit Stillstand konnte ich ohnehin noch nie gut umgehen. Vorankommen, an neuen beruflichen Aufgaben wachsen und sich eine Führungsposition erarbeiten sind eher mein Ding.“

Martin Füssel, Tischlermeister,
Interview in der Broschüre „Meisterjahrgang 2017“


 

 
Fachpraxis und Fachtheorie (Inhalte und Lehrgangsdauer)


Teil I | Fachpraxis

  • Maschinenlehrgang
  • Oberflächenbearbeitung
  • Kunststoffbearbeitung

Teil II | Fachtheorie

  • Grundlagen
  • Werkstoffe
  • Entwurfslehre und Stilkunde
  • Verfahrenstechnik
  • Fachbezogene EDV
  • Betriebseinrichtungen und Betriebsorganisation
  • Kostenrechnung/VOB
  • Treppenbau

Dauer

830 Stunden (Teile I und II)

 

 
Wirtschaft und Berufspädagogik (Inhalte und Lehrgangsdauer)


Teil III | Wirtschaft und Recht

  • Unternehmensziele und Wettbewerbsfähigkeit
  • Unternehmensrechnung und Controlling
  • Investitions- und Liquiditätsplanung
  • Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen
  • Unternehmensstrategie und Marketing
  • Personalmanagement

Teil IV | Berufspädagogik

  • Ausbildereignung (AdA)
  • Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (Grundlagen, Planung der Ausbildung, Ausbildung am Arbeitsplatz, Förderung des Lernprozesses …)

Dauer

264 Stunden (Teil III)
120 Stunden (Teil IV)

 

 
Gebühren und Fördermöglichkeiten

Für die Meisterausbildung müssen Aufstiegswillige Kosten einplanen. So fallen unter anderem Gebühren für die Zulassung, die Lehrgangsteilnahme, die Lehrmaterialien sowie für die Prüfungen und das Meisterprojekt beziehungsweise das Meisterstück an. Im Gegenzug gibt es jedoch diverse Fördermöglichkeiten, die mit denen sich die Kosten für eine Meisterfortbildung erheblich reduzieren lassen.
 



Kosten Teil I | Fachpraxis

7.570 Euro (Lehrgangsgebühren Teile I+II)*

420 Euro (Prüfungsgebühren)**

Kosten Teil II | Fachtheorie

7.570 Euro (Lehrgangsgebühren Teile I+II)*

350 Euro (Prüfungsgebühren)***

Kosten Teil III | Wirtschaft / Recht

1.820 Euro (Lehrgangsgebühren)*

210 Euro (Prüfungsgebühren)***

Kosten Teil IV | Berufspädagogik

875 Euro (Lehrgangsgebühren)

190Euro (Prüfungsgebühren)***


Summe Teile I bis IV

10.265 Euro (Lehrgangsgebühren)

1.170 Euro (Prüfungsgebühren)***



Geldstücke. Bild: stock.adobe.com / Markus Mainka
stock.adobe.com / Markus Mainka

* zuzüglich Materialkosten | ** zuzüglich der Ausgaben für Materialien des Meisterprüfungsprojektes sowie Kosten für Material-, Raum- und Werkstattnutzung | *** zuzüglich Kosten für Raum- und Werkstattnutzung | Stand: Februar 2024 | Mehr Informationen zur Zusammensetzung der Kosten einer Meisterfortbildung und der Meisterprüfungen gibt es auf der Seite Gebühren und Kosten der Meisterprüfung.





Die Meisterausbildung ist unter anderem nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) förderfähig. Dies ist ein bundesweites Förderprogramm für das es keine Altersgrenze gibt. Mit dem „Aufstiegs-BAföG“ können die Ausgaben für eine Meisterfortbildung zum Teil erheblich gedrückt werden, wie das folgende Rechenbeispiel verdeutlicht.

 

Meisterausbildung Teile I bis IV

10.265 Euro (Lehrgangsgebühren)

1.170 Euro (Prüfungsgebühren)


staatlicher Zuschuss

5.132,50 Euro (Zuschuss Lehrgangsgebühren)

585 Euro (Zuschuss Prüfungsgebühren)

Darlehen bei der KfW

5.132,50 Euro

585 Euro

Darlehenserlass (Bestehen Meisterprüfung)

2.566,25 Euro

292,50 Euro


Verbleibender Eigenanteil

2.566,25 Euro (Lehrgangsgebühren)

292,50 Euro (Prüfungsgebühren)



Euromünze (Ausschnitt mit Bundesadler). Bild: stock.adobe.com / Vadym
stock.adobe.com / Vadym

Stand: Februar 2024 | Mehr Informationen gibt es auf der Seite Aufstiegs-BAföG: Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung sowie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.



Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung mit besonders guten Ergebnissen (besser als „Gut“ und bei mehreren Prüfungsteilen die Durchschnittsnote 1,9 oder besser) können zusätzlich über das Programm Begabtenförderung berufliche Bildung ein Antrag auf Aufnahme als Stipendiat stellen. Voraussetzung ist zudem für alle Antragsteller, dass sie zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite Begabtenförderung berufliche Bildung – Finanzielle Unterstützung für die ‚Karriere mit Lehre‘.

Euro-Banknote (Ausschnitt) / Geldschein. Bild: stock.adobe.com / GeoM
stock.adobe.com / GeoM



Absolventen der Meisterschule, die in Sachsen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort haben, erhalten vom Freistaat mit dem „Meisterbonus“ zudem einen Zuschuss von 2.000 Euro.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite Sächsischer Meisterbonus.

Geldscheine. Bild: stock.adobe.com / eyetronic
stock.adobe.com / eyetronic



 

 
Ablauf und Planung

Die vier Teile der Meisterausbildung dürfen in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Die Rahmenlehrpläne empfehlen jedoch, wenn möglich, den Teil III (Wirtschaft) vor den Teilen I und II (Fachpraxis und -theorie) zu besuchen.

Da die Lebensumstände jedes Profis unterschiedlich sind, ermöglicht die Handwerkskammer zu Leipzig angehenden Meisterinnen und Meistern grundsätzlich viel Flexibilität bei der Durchführung der Meisterschule. So können die meisten Kurse sowohl kompakt in Vollzeit als auch über einen längeren Zeitraum als Teilzeitfortbildung absolviert werden.  

Wenn die persönlichen Umstände es erfordern, können selbstverständlich auch Pausen zwischen den einzelnen Teilen der Meisterfortbildung gemacht werden. Hier sollte jedoch beachtet werden, dass es einen vorgegebenen Zeitrahmen für den Abschluss der Meisterfortbildung gibt, sobald eine Fördermöglichkeit wie das Aufstiegs-BAföG genutzt wird. 

Die Bildungsexperten der Handwerkskammer empfehlen aus der langjährigen Erfahrung heraus, vor allem bei Vollzeitfortbildungen eine Planung ohne größere Pausen.

 

Wir beraten Sie gern individuell.

Die Bildungsprofis der Handwerkskammer nehmen sich gern Zeit für eine individuelle Beratung. Mit diesem Formular kann ein individueller Beratungstermin zu Fortbildungsangeboten, zum Beispiel zur Meisterfortbildung, angefragt werden. Nach dem Absenden des Formulars melden wir uns telefonisch oder per E-Mail mit einem konkreten Terminvorschlag.


Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

 
Mit nachstehender Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten (zum Beispiel E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zum Zweck der Bearbeitung der Kontaktanfrage genutzt werden. Ihre Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerruflich. Der Widerruf ist per E-Mail an info@hwk-leipzig.de oder postalisch an Handwerkskammer zu Leipzig (Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig) zu richten. Nach Erhalt des Widerrufs werden wir die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten beziehungsweise löschen. Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Handwerkskammer zu Leipzig.


* Pflichtfeld

 
Meisterprüfung

Die Lehrgangsplanung steht? Spätestens dann sollten sich Aufstiegswillige auch Gedanken über die Prüfungen machen. Hier müssen einige Formalitäten erledigt werden und für die Teilnahme an der Prüfung ist eine Zulassung notwendig. Mit dem Antrag auf Zulassung wird beispielsweise das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und bescheinigt. Ohne diesen Bescheid erhalten angehende Meisterinnen und Meister beispielsweise gar keine Einladung zur Prüfung, egal mit welchem Prüfungsteil sie beginnen möchten.

Alle Details rund um Prüfungsvorschriften, -ablauf, -zulassung usw. haben wir auf der Seite Der Meisterbrief als Qualitäts- und Vertrauenssiegel zusammengefasst. Das Team Meisterprüfungswesen steht außerdem bei Fragen und Herausforderungen bereit.



 

bräuer-andreas-web2023 Marco Kitzing

Andreas Bräuer

Stellvertretender Fachbereichsleiter Bau / Ausbau

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-156

Fax 034291 30-25156

braeuer.a--at--hwk-leipzig.de

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Ute Fengler

Bildungsakademie Handwerk

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-125

Fax 034291 30-25125

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