LVB, Straßenbahn, Leipzig, verkehr, Mobilität, Jobticket. Bild: ERIC-KEMNITZ.com
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Leitfaden "JOB-Ticket für Auszubildende und Mitarbeiter in Handwerksbetrieben"

Durch den Beitritt der Handwerksbetriebe zum Rahmenvertrag zwischen der LVB und der Handwerkskammer zu Leipzig können auch Mitarbeiter/Azubis kleinerer Handwerksbetriebe das Jobticket nutzen - es entfällt die Mindestabnahme von 20 Jobtickets.

Das JOB-Ticket ist personengebunden. Die Arbeitnehmer/Azubis erhalten vom Arbeitgeber einen Gehalts-/Lohnzuschuss. Die Zuschusshöhe bestimmt der Arbeitgeber selbst - die Mindesthöhe liegt bei 25,01 Euro. Die JOB-Ticket-Inhaber sparen zuzüglich zum Arbeitgeberzuschuss 19 Prozent gegenüber der Abo-Monatskarte.

Wie erhalte ich mein JOB-Ticket?

Schritt 1: Die Mitarbeiter/Azubis bekunden gegenüber ihrem Arbeitgeber ihr Interesse am JOB-Ticket.
 

Schritt 2: Der Arbeitgeber stimmt dem Interesse zu und meldet die anstehende Anmeldung zur JOB-Ticket-Nutzung der Handwerkskammer zu Leipzig. Die Handwerkskammer nimmt die Kontaktdaten (Betriebsnummer, Betriebsname, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail Adresse) auf. Der Betrieb erhält erste Informationen wie aktuelle Tarifbedingungen, Antragsformular usw.
 

Schritt 3: Die Handwerkskammer übersendet die Kontaktdaten an die LVB und bestätigt hiermit Eintragung des Betriebes in der Handwerksrolle. Hiermit endet die Zuständigkeit der Handwerksammer.
 

Schritt 4: Die LVB nimmt mit dem Betrieb Kontakt auf, berät bei Bedarf über passende Tarife und übersendet den Handwerksbetrieben entsprechende Formulare/Informationen.
 

Schritt 5: Die ausgefüllten Formulare werden direkt vom Mitarbeiter/Azubi oder dem Handwerksbetrieb an die LVB zurückgeschickt.
 

Adresse: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH | Großkundenbetreuung | Georgring 3 | 04103 Leipzig
Kontakt: Juri Schmidt-Rüdt | Telefon 0341 19449 | juri.schmidt-ruedt@L.de

Schritt 6: Von der LVB bekommen die Mitarbeiter/Azubis zeitnah ihre JOB-Tickets per Post an Ihre Arbeitsstelle oder direkt nach Hause geschickt.

 

Die vollständigen Formulare müssen bis zum 10. des Monats bei der LVB vorliegen, um für den Folgemonat das JOB-Ticket nutzen zu können.

JOB-Ticket für Handwerksbetriebe

bathke-sylvia-web2023 Marco Kitzing

Sylvia Bathke

Beschäftigungsförderung / Inklusionsberatung

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-302

Fax 0341 2188-25302

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