Meister und Praktikant mit Migrationshintergrund in der Werkstatt. Bild: auremar / stock.adobe.com
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Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Am 1. März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz hat der Bund die Regelungen für den Aufenthalt und die Zuwanderung von Fachkräften geöffnet und neu systematisiert. Insbesondere im Bereich der qualifizierten Fachkräfte werden Zuwanderungsmöglichkeiten erweitert und erleichtert, insbesondere auch durch die Abschaffung der Beschränkung auf Mangelberufe.

Die Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland wird zudem durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes verbessert. Damit haben Unternehmen die Möglichkeit, im Inland eine Vorabzustimmung zum Visum zu erhalten und dadurch das Visumverfahren zu beschleunigen. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren werden die Ausländerbehörden zentraler Beratungs- und Ansprechpartner für Arbeitgeber sein. Zudem sind die Ausländerbehörden Schnittstellen zu den sonstigen Verfahrensbeteiligten (Berufsanerkennungsstelle, Arbeitsverwaltung, Auslandsvertretung). Auch Arbeitgeber sind im beschleunigten Fachkräfteverfahren stärker eingebunden. Das Verfahren basiert auf einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Ausländerbehörde. Der Arbeitsgeber ist in diesem Verfahren der Bevollmächtigte der Fachkraft und er ist seinerseits Ansprechpartner für die Ausländerbehörde.

Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat deshalb mit dem Kooperationspartner IQ Netzwerk Sachsen Informationen für Arbeitgeber erstellt und die wichtigsten Punkte zum neuen Verfahren zusammengefasst. Zudem können Unternehmen dem Vorab-Check selbst prüfen, ob ein solches Verfahren für die Einreise seiner künftigen Fachkraft in Betracht kommen kann. Außerdem gibt es Übersichten zu den Schrittfolgen im beschleunigten Fachkräfteverfahren, die einen guten Überblick bieten.

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Silke Lorenz

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

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