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Das neue Datenschutzrecht - Was ändert sich?

Seit 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Datenschutzregeln. Mit der Reform soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten derselbe Datenschutzstandard besteht.

Da in Deutschland bereits hohe Anforderungen an den Datenschutz gelten, führen die neuen Vorschriften zwar zu zahlreichen formellen Änderungen. Eine inhaltliche Verschärfung der Anforderungen geht mit der Reform jedoch insgesamt nicht einher.

Die Umsetzung und Beachtung der neuen Datenschutzregeln ist von großer Praxisrelevanz. Der vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erstellte, sämtliche Themen umfassende Leitfaden sowie die unter „Praxis Datenschutz“ zusammengefassten Muster und Checklisten bieten einen vertieften Überblick über die wichtigsten Aspekte des Datenschutzrechts für die betriebliche Praxis.

 

  Die neue Datenschutzgrundverordnung – Fragen und Antworten (April 2018)

Folgendes müssen Handwerksbetriebe besonders beachten

Betriebe sind nach den neuen Datenschutzregeln verpflichtet zu dokumentieren, in welcher Form und wem die Daten zugänglich gemacht werden. Hierfür sind Verarbeitungsverzeichnisse zu führen und der unternehmensinterne Ablauf aller Verarbeitungsverzeichnisse zu dokumentieren.

Kunden von Handwerksbetrieben haben das Recht auf Auskunft darüber, welche Daten über sie vorhanden sind und welche Daten zu welchem Zweck wie und wo verarbeitet werden.

Personen, deren Daten von einem anderen verarbeitet werden, sollen im Vorlauf zur Datenverarbeitung informiert werden. Insbesondere sollen sie erfahren, welche Daten über sie erhoben und zu welchem Zweck sie genutzt werden.

Eine Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht dann, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Der Datenschutzbeauftragte soll auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften hinwirken und ist der Geschäftsleitung unterstellt.

Eine Datennutzung ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Vorschrift sie erlaubt oder derjenige, dessen Daten verarbeitet werden sollen, in die Nutzung von Daten einwilligt.

Damit eine Einwilligung wirksam ist, müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Sind Einwilligungen schriftlich zu erklären? Wie verhält es sich bei Minderjährigen? Näheres finden Sie hier:

Wird die Lohnabrechnung von einem Personaldienstleister übernommen, die Steuererklärung vom Steuerberater angefertigt oder die Etikettierung und der Versand von Werbung von einem Lettershop für Sie durchgeführt, handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung, mit besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Klingt alles kompliziert? Kein Grund zur Besorgnis. Prüfen Sie, welche rechtlichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Erstellen Sie eine Übersicht über die Verarbeitungstätigkeiten, die in Ihrem Unternehmen anfallen und nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Muster.

 


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Markus Richter

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