
Coronavirus: Auswirkungen auf AFBG-Geförderte
AFBG-Geförderten sollen bei pandemiebedingten Schließungen von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen keine Nachteile entstehen. Für bereits begonnene Maßnahmen bedeutet das:
- Die Schließzeiten bleiben für die Berechnung der Mindestdauer, des maximalen Zeitrahmens, der Fortbildungsdichte sowie der Förderungshöchstdauer außer Betracht.
- Gleiches gilt für pandemiebedingte Fehlzeiten bei der Prüfung der regelmäßigen Teilnahme nach § 9a AFBG.
- Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsvorbereitungsphase maximal für drei Monate gewährt werden kann, unabhängig davon ob Prüfungstermine verschoben oder abgesagt werden. Es besteht insofern ein Wahlrecht, zu welchem Zeitpunkt Sie das Darlehen für die Prüfungsvorbereitungszeit in Anspruch nehmen wollen. Nach Ausschöpfen des Anspruchs ist eine nochmalige Förderung jedoch nicht möglich.
Nicht begonnene Maßnahmen, die wegen pandemiebedingten Schließzeiten verschoben werden, können erst mit neuem Maßnahmebeginn gefördert werden. Für abgesagte Lehrgänge kann keine Förderung erfolgen. Weitere Informationen auf www.sab.sachsen.de.

Claudia Weigelt
Leiterin Bildungsakademie Handwerk
Steinweg 3
04451 Borsdorf
04451 Borsdorf

Tanja Grobitzsch
Gesellenprüfungen
Steinweg 3
04451 Borsdorf
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