
"Corona-Dokumentation" hilft bei späteren Betriebsprüfungen
Seit Beginn der Coronapandemie sehen sich Betriebe mit Auflagen konfrontiert, die sich gravierend auf betriebliche Abläufe und damit auf Chancen zur Erzielung von Einnahmen auswirken. Im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Nachschauen führt dies zwangsläufig zu "Auffälligkeiten" und entsprechenden Nachfragen. Ob eine Aufklärung dann noch nach Jahren gelingt, erscheint zumindest aufgrund der ständigen Veränderungen fraglich. Wann galten welche Auflagen und welche Auswirkungen hatten diese konkret auf den betroffenen Betrieb?
Die freiwillige Anfertigung einer "Corona-Dokumentation" kann später dabei helfen, Sachverhalte aufzuklären, das Schätzungsrisiko zu minimieren oder Kalkulationsdifferenzen zu verringern. Der Aufbau und der Inhalt einer entsprechenden Dokumentation unterliegt keinen Vorgaben. Auf der Webseite des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) steht ein Muster zum Download zur Verfügung, welches keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und bei Bedarf durch den ZDH aktualisiert wird. Es ist als Orientierungshilfe für die Betriebe zu verstehen und muss an die individuellen Verhältnisse des Betriebs angepasst werden.

Christian Likos
Hauptabteilungsleiter Wirtschaft und Recht
04103 Leipzig