
Arbeitslosengeld für Selbstständige
Können Selbstständige, die in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, Arbeitslosengeld I (ALG I) beantragen?
Wer als Selbstständiger in die Arbeitslosenversicherung freiwillig eingezahlt hat, kann diese in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass der Selbstständige einen Antrag auf ALG I bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen kann.
Agentur für Arbeit Regionaldirektion Sachsen
Agentur für Arbeit Stadt Leipzig
Wer kann Arbeitslosengeld II (ALG II) in Anspruch nehmen?
Das Bundesarbeitsministerium beabsichtigt die Zugangsbeschränkungen für ALG II in der Krise massiv zu lockern. So entfällt seit 1. April 2020 die Vermögensprüfung bei der Antragstellung. Selbstständige, die durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise derart in finanzielle Schwierigkeiten geraten, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren können, haben jetzt die Möglichkeit beim Jobcenter das ALG II zu beantragen.

Christian Likos
Hauptabteilungsleiter Wirtschaft und Recht
04103 Leipzig